131KonzErn-ABSchluSS _Erläuterungen zur Konzern-Bilanz der betrieblichen Altersversorgung der Fraport AG. Der Barwert (PBo) der verfallbaren Anwartschaften beträgt 0,8 Mio €. In 2010 werden in die rückdeckungsversicherung rund 1,2 Mio € Beiträge gezahlt. zur Bewertung werden die regeln gemäß IAS 19 zugrundegelegt. Die Berechnung der Pensionsverpflich- tungen zum 31. Dezember 2009 wurde auf Basis von versicherungsmathematischen Gutachten vom 5. Januar 2010 beziehungsweise 16. Dezember 2009 erstellt. Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundwerte nach Prof. Dr. Klaus heubeck zugrunde (rT 2005 G). Für leitende Angestellte (14 unverfallbare Anwartschaften) der Fraport AG bestehen arbeitnehmerfinan- zierte Pensionszusagen in höhe von 2,2 Mio €. Der Berechnung liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten vom 16. Dezember 2009 zugrunde. Bereits in 2005 wurde eine rückdeckungsversicherung für die reduzierung versicherungsmathematischer risiken und zur Insolvenzsicherung der Pensionsverpflichtungen für die damals und die heute aktiven Vorstände abgeschlossen. Die rückdeckungsversicherungsansprüche sind mit dem von der Versicherung gemeldeten Aktivwert in höhe von 13,8 Mio € (im Vorjahr 12,4 Mio €) angesetzt. Davon ist ein Teil des Barwertes der Pensionsverpflichtung (DBo) mit dem Aktivposten der rückdeckungsversicherung saldiert. Die zu erwartende Verzinsung der rückdeckungsversicherungsansprüche für das nächste Geschäfts- jahr entspricht einer höhe von zirka 2,54%. Dieser Wert entspricht der aktuellen Verzinsung des Berichts- jahres. Eine Sensitivitätsanalyse mit Variationen der zinssätze um +/−0,5% bezüglich der Pensionsverpflichtung der Fraport AG, zeigt eine Erhöhung der Barwertverpflichtung um 1,8 Mio € (4,5%) beziehungsweise eine um 1,6 Mio € geringere Verpflichtung (5,5%) auf. Auf der Grundlage einer tarifvertraglichen Vereinbarung (Altersvorsorge-TV-Kommunal – [ATV-K]) hat die Fraport AG ihre Arbeitnehmer zur Gewährung einer leistungsorientierten Betriebsrente bei der zusatz- versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden (zVK) pflichtversichert. Die Beträ- ge werden im rahmen eines umlageverfahrens erhoben. Der umlagesatz der zVK Wiesbaden beläuft sich auf 6,2%; hiervon übernimmt der Arbeitgeber 5,7%, die Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer beträgt 0,5%. Daneben wird gemäß §63 der zVK-Satzung (zVKS) vom Arbeitgeber ein steuerfreies Sanie- rungsgeld von 1,4% erhoben. Das Sanierungsgeld erhöht sich ab Januar 2010 um 0,9% auf 2,3%. Für einen Teil der Pflichtversicherten (in der regel AT-Beschäftigte und leitende Angestellte) wird für das zVK-pflichtige Entgelt, das über dem tariflich festgesetzten Grenzwert §38 ATV-K liegt, eine zusätzliche umlage von 9% gezahlt. Die umlagepflichtigen Entgelte in 2009 betrugen 437,0 Mio €. Bei dem vorliegenden Plan handelt es sich um einen gemeinschaftlichen Plan mehrerer Arbeitgeber (IAS 19.7), da sich die beteiligten Gesellschaften sowohl das risiko der Kapitalanlage als auch das biometri- sche risiko teilen. Die zVK-Versorgung ist grundsätzlich als leistungsorientierter Versorgungsplan einzuordnen (IAS 19.27). Eine Bilanzierung als leistungsorientierter Plan erfordert nach IAS 19.29 jedoch genaue Angaben über den Anteil der Pensionsverpflichtungen der Gesellschaft an der Gesamtverpflichtung sowie den genauen Anteil am Gesamtvermögen der zVK. Sind nur unzureichende Informationen vorhanden und deckt eine Gesellschaft mit ihren Beiträgen auch die risiken anderer Trägerunternehmen (IAS 19.32 b), ist eine Bilanzierung wie bei einem beitragsorien- tierten Plan vorzunehmen. Aus diesem Grund hat die Fraport AG den vorliegenden Plan als beitragsorientierten Plan behandelt.
