Report-Investor: Fraport AG - Geschäftsbericht 2009

181WEITErE InForMATIonEn _ Erklärung zur unternehmensführung und corporate Governance Bericht den lieferanten des unternehmens setzt Fraport die unterzeichnung von Integritätserklärungen als Bestandteil der Vertragsbeziehungen voraus. Mittels regelmäßiger online-Befragungen wird die Wirksam- keit des Werte-Managements seit Einführung im Jahr 2003 überprüft und durch rückmeldungen der Beschäftigten verbessert. Als zusätzlichen Informationskanal hat die Fraport AG mit Wirkung zum 15. Janu- ar 2009 ein elektronisches hinweisgebersystem eingeführt. Über dieses onlinebasierte System können Mitarbeiter ebenso wie Kunden und Geschäftspartner auf Fehlverhalten hinweisen. Das System schützt die Anonymität des hinweisgebers und erlaubt eine orts- und zeitunabhängige Abgabe von Meldungen. Mit der Öffnung für Dritte wird auch angesichts der anstehenden Baumaßnahmen im zusammenhang mit der Erweiterung des Flughafens Frankfurt ein weiterer Schritt in richtung von präventiven Antikor- ruptionsmaßnahmen ergriffen. Im oktober 2009 wurde das elektronische hinweisgebersystem auch in der unternehmensbeteiligung in Bulgarien implementiert. Für 2010 ist eine Ausweitung des Systems für weitere Beteiligungen geplant. Weitere Informationen zum Werte-Management, den Verhaltensstan- dards sowie dem elektronischen hinweisgebersystem können auf der Internetseite des unternehmens unter http://www.fraport.de/cms/investor_relations/rubrik/2/2890.corporate_governance.htm abge- rufen werden. Die Fraport AG hat sich darüber hinaus im Jahr 2007 den Prinzipien des Global compact der Vereinten nationen (unGc) angeschlossen. Der jährliche nachhaltigkeitsbericht des unternehmens erfüllt in diesem zusammenhang die Funktion der vom unGc geforderten Fortschrittsmitteilung (communica- tion on Progress). Mehr zum Thema unGc ist auf der unternehmenshomepage oder unter www.unglobalcompact.org enthalten. struktur und Arbeitsweise der leitungs- und Kontrollorgane Eine verantwortungsvolle und transparente unternehmensführung und Kontrollstruktur ist für Fraport die zentrale Grundlage zur Schaffung von Werten und Vertrauen. Die Struktur der leitungs- und Kontroll- organe innerhalb der Fraport AG stellt sich wie folgt dar: Aktionäre und hauptversammlung Die Aktionäre der Fraport AG nehmen ihre rechte am unternehmen in der hauptversammlung wahr und üben dort ihr Mitsprache- und Stimmrecht aus. Die Aktionäre werden im Vorfeld der Versammlung rechtzeitig über den Geschäftsverlauf im vergangenen Jahr und die Prognosen des unternehmens in den folgenden zwei Jahren durch den lagebericht informiert. unterjährig erhalten die Aktionäre durch die zwischenberichterstattung sowie weitere Publikationen des unternehmens auf der homepage umfassend und zeitnah Informationen über die aktuelle Geschäftsentwicklung. Die hauptversammlung der Fraport AG findet jährlich in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres statt und entscheidet über sämtliche ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben wie die Gewinnverwendung, Wahl und Entlastung der Aufsichtsrats- sowie Entlastung der Vorstandsmitglieder, Wahl des Abschlussprüfers, Änderung der Satzung der Gesellschaft sowie weitere Aufgaben. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht selbst ausüben oder einen Dritten, etwa die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, zur Ausübung ihres Stimmrechts bevoll- mächtigen. Vorstand Der Vorstand der Fraport AG besteht aus vier Mitgliedern, dem Vorsitzenden herrn Dr. Stefan Schulte (seit 1. September 2009; bis 31. August 2009 herrn Prof. Dr. Wilhelm Bender) sowie den herren herbert Mai, Peter Schmitz (seit 1. September 2009) und Dr. Matthias zieschang. Er führt als leitungs- organ die Geschäfte des unternehmens. Der Vorstand ist im rahmen der aktienrechtlichen Vorschrif- ten an das Interesse und die gesellschaftspolitischen Grundsätze des unternehmens gebunden. Grundla- ge seiner Arbeit ist darüber hinaus eine Geschäftsordnung, die sich der Vorstand selbst gegeben hat und die dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt wurde. Dieser ist als Anlage auch der Geschäfts- verteilungsplan des Vorstands beigefügt, in welchem dieser die ressortzuständigkeiten regelt.

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