Report-Investor: Fraport AG - Geschäftsbericht 2009

71KoNzERN-LAGEbERICht _ Risiko- und Chancenbericht trächtigung dieser Geschäftsbeziehung hätte wesentliche nach- teilige Auswirkungen auf die Fraport AG. Nach wie vor verstärkt das Low-Cost-Segment mit überdurch- schnittlichen Wachstumsraten im Kontinentalverkehr den Wettbewerbs- und Kostendruck auf die traditionellen Carrier und ihre hub-Systeme. Andererseits hat die Lufthansa mit ihren preisgünstigen Sondertarifen den Europaverkehr in Frankfurt erfolgreich belebt, es würde aber – bei Reduzierung oder Einstellung dieser Sondertarife – wieder Passagieraufkommen kosten. Der Inlandsverkehr in Frankfurt dürfte mittelfristig, nach der Krisenbewältigung, wieder unter den zunehmenden interkonti- nentalen Direktverbindungen aus der Fläche und dadurch ausbleibenden Umsteigern leiden. Aufgrund neuer EU-Emissi- onsrichtlinien besteht die Gefahr, dass die Luftverkehrsgesellschaf- ten mittelfristig stärker Alternativstandorte und Routen außerhalb des EU-Raums und damit auch Frankfurts nutzen. Darüber hinaus kann die Entstehung neuer hub-Systeme im Nahen osten zu einer Verschiebung der weltweiten Umsteigerströme füh- ren. Dieses Risiko würde sich bei einer weiteren Verzögerung des Ausbaus der Flughafen-Kapazität weiter erhöhen. Der Kapa- zitätsengpass in Frankfurt ist ein wesentlicher Grund dafür, dass Frankfurt nicht voll an den Wachstumsphasen des Luftverkehrs partizipieren kann. Die wirtschaftliche Situation einiger Fluggesellschaften ist weiter- hin schwierig. Akute Schwächen könnten bewirken, dass einzelne Airlines ihren Flugbetrieb ganz oder teilweise einstellen müssen oder fusionieren, verbunden mit der Umorientierung des Angebots auf andere Flughafen-Standorte. Die am Flughafen Frankfurt damit frei werdenden Slots könnten jedoch anderen Interessenten zur Verfügung gestellt werden, für die aktuell keine freien Kapazitäten vorhanden sind. Die EU hält an der von ihr bereits 2002 angekündigten Libe- ralisierung der bodenverkehrsdienste (bVD) grundsätzlich fest. Aktuell hat die EU-Kommission am 4. Dezember 2009 eine öffentliche Konsultation über eine mögliche Revision der bVD- Richtlinie gestartet. Über diesen Weg versucht die EU-Kom- mission die Einschätzung aller Stakeholder zum Status Quo und zu eventuellen Änderungswünschen bei den bodenverkehrs- diensten zu gewinnen. Auf Grundlage der Ergebnisse – bis spä- testens Mai 2010 erwartet – wird über die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen und damit einer Revision der bestehenden EU-Richtlinie entschieden werden. Wann der geplante weitere Liberalisierungsschritt umgesetzt wird, ist derzeit nicht absehbar. Im Vorjahr berichteten wir über die Vorberei- tungen zur Ausgliederung des im Wettbewerb befindlichen teils der bodenverkehrsdienste, mit dem ziel, eine nachhaltige positive Ergebnisentwicklung in den bodenverkehrsdiensten sicherzustellen. Durch Verhandlungen mit dem betriebsrat und den tarifpartnern ist es uns gelungen, dieses ziel bei gleich- zeitigem Verbleib der entsprechenden teile der bodenver- kehrsdienste in der Fraport AG zu erreichen. Eine Ausgliederung der bodenverkehrsdienste konnte somit vermieden werden. In der Vergangenheit haben wir darüber berichtet, dass sich im zusammenhang mit der Umsetzung der Änderungen des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) am Standort Frankfurt nicht unwesentliche, finanzielle Mehraufwendun- gen für die Fraport AG ergeben können. Derzeit befindet sich die Ausweisung des Lärmschutzbereiches durch das Land hessen noch in einer finalen bearbeitungsphase. Die Ausweisung soll noch im Jahr 2010 vorgenommen werden. Risiken im zusammenhang mit dem geplanten Flughafen-Ausbau Mit dem Anfang des Jahres 2009 begonnenen bau der Lande- bahn Nordwest und dem geplanten dritten Passagierterminal hat der Flughafen Frankfurt die Chance, seinen Status als interna- tionaler hub-Flughafen in der zukunft zu halten und auszubauen. Der Flughafen-Ausbau ist eine der wesentlichen Vorausset- zungen für die teilnahme Fraports am langfristigen Wachstum des Weltluftverkehrs. Die Ausbaupläne stoßen nach wie vor auf erheblichen Wider- stand bei verschiedenen Interessensgruppen in der Region. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat indes am 21. August 2009 durch mehrere Urteile Musterklagen gegen den Ausbau zum überwiegenden teil abgewiesen. zuvor hatte er schon die gegen den Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlus- ses gerichteten Anträge auf dessen Aussetzung mit Entschei- dungen vom 2. und 15. Januar 2009 zurückgewiesen, woraufhin Fraport mit dem bau der Landebahn Nordwest begonnen hat. Erfolgreich war ein teil der Musterklagen jedoch insoweit, als sie sich gegen einzelne Nachtflugregelungen, insbesondere die zulassung von durchschnittlich 17 Flügen in der sogenannten Mediationsnacht (23 bis 5 Uhr), richteten. Es sei dem Gebot der besonderen Rücksichtnahme auf die Nachtruhe nicht hinrei- chend Rechnung getragen worden. Gegen diese Entscheidungen wurde sowohl im hinblick auf die bestätigung des Planfeststel- lungsbeschlusses als auch die zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nachtflugregelungen Revision zum bundesverwaltungsgericht eingelegt, das abschließend zu entscheiden hat.

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