Report-Investor: freenet AG - Geschäftsbericht 2009

29geschäftsbericht 2009 1.6 corporate governance bericht Dienstverträge mit Tochtergesellschaften der freenet AG bestehen nicht. Für Informationen, insbesondere über Vergütungshöhe, gehaltene Aktienwertstei- gerungsrechte, Aktienbesitz und sonstige Angaben, verweisen wir ebenfalls auf Text- ziffer 32 des Konzernanhangs. Aufsichtsratsvergütung Grundzüge der Vergütung Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und setzt sich aus drei Kom- ponenten zusammen: ■ einer Basisvergütung, ■ Sitzungsentgelten und ■ einer erfolgsabhängigen Vergütung Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Juli 2009 wurde die Basisvergütung geän- dert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ab dem Geschäftsjahr 2009 für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zu diesem Gremium eine feste Basisvergütung in Höhe von 30.000 Euro von der Gesellschaft. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende den anderthalbfachen Betrag der Basisvergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält zusätzlich für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der es teilgenommen hat, ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Aufsichtsratsmit- glieder, die einem Ausschuss des Aufsichtsrats – mit Ausnahme des gem. §27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Ausschusses – angehören, erhalten zusätzlich für jede Sitzung des Ausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Der Vorsitzende des Ausschusses erhält den doppelten Betrag. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner nach Ablauf jedes Geschäfts- jahres eine variable, erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 500 Euro je 0,01 Euro Dividende, die über 0,10 Euro je Stückaktie der Gesellschaft hinaus für das abgelau- fene Geschäftsjahr an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die Vergütung ist der Höhe nach begrenzt auf den als feste Vergütung geschuldeten Betrag. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag, der stellvertretende Vorsitzende erhält den anderthalbfachen Betrag. Für ihre Tätigkeit innerhalb des Geschäftsjahrs 2009 bezogen die Aufsichtsrats- mitglieder der Gesellschaft eine Festvergütung in Höhe von 405,8 Tausend Euro sowie 260 Tausend Euro Sitzungsgeld. Zudem wurde eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 67,6 Tausend Euro als Aufwand erfasst. Inwiefern diese erfolgsabhängige Vergütung zur Auszahlung kommen wird, ist vom Gewinnverwendungsbeschluss durch die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2009 abhängig. Die Gesamtsumme an Aufwendungen für Aufsichtsratstätigkeiten beträgt somit 733,3 Tausend Euro. Mitgliedern des Aufsichtsrats werden darüber hinaus Auslagen, die im Zusammen- hang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie Umsatzsteuer ersetzt. Individualisierte Angaben für die letzten beiden Geschäftsjahre sind aus den nach- folgenden Tabellen ersichtlich. Es ist zu beachten, dass es aufgrund des Zahlenformats bei den Zwischen- und Endsummen rechnerische Rundungsdifferenzen geben kann, da die Zahlen auf eine Dezimalstelle gerundet wurden.

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