89geschäftsbericht 2009 3.7 anhang des konzernabschlusses der freenet ag zum 31. dezember 2009 Bestimmte Endkundenverträge im Segment Mobilfunk sind Mehrkomponenten- verträge im Sinne des IAS 18.13. Bei Umsätzen aus Mehrkomponentenverträgen wird die „relative-fair-value-Methode“ angewandt. In Übereinstimmung mit IAS 8.10 ff. wen- det der Konzern die US-GAAP-Leitlinie EITF 00-21 an. Der Preis für das gesamte Mehr- komponentengeschäft wird auf der Grundlage der anteiligen beizulegenden Zeitwerte auf die verschiedenen Bewertungseinheiten aufgeteilt. Die Höhe des zu realisierenden Umsatzes für die bereits gelieferten Elemente ist auf die Höhe der Umsätze beschränkt, die nicht noch von zukünftig zu erbringenden Leistungen abhängig sind (sog. „Cash Restriction“). Umsatzerlöse aus Bereitstellungsgebühren werden bei Netzzugang des Kunden realisiert. Provisionserlöse erhält der Konzern von den Betreibern der Mobilfunknetze insbe- sondere für neu gewonnene Kunden und Vertragsverlängerungen. Provisionserlöse für Neukunden werden verbucht, sobald ein Neukunde Netzzugang bei einem Netzanbie- ter erhält. Die Provisionsansprüche bemessen sich auf Basis von vertraglich festgeleg- ten qualitativen und quantitativen Merkmalen, wie Anzahl der Neukunden pro Quartal oder durchschnittlicher Umsatz pro Kunde. Zusätzlich werden für einzelne Werbeaktio- nen Werbekostenzuschüsse (WKZ) gewährt und in den Umsatzerlösen erfasst. Soweit Ansprüche über die Leistungsperiode hinaus bestehen, werden die Provisionserlöse ent- sprechend abgegrenzt. Im Segment Hosting wurden unter anderem Umsatzerlöse aus der Registrierung von Namen im Internet (Domains) und Web-Hosting erzielt. Dabei wurden mit den Kun- den Vereinbarungen über die Erbringung einer Vielzahl von Lieferungen und Dienstleis- tungen abgeschlossen, bei denen vertraglich die Entrichtung einer Registrierungsgebühr sowie laufende monatliche Gebühren vorgesehen sind. Die Registrierungsgebühr wurde erfasst, wenn die Registrierung erfolgt und die Einrichtung des Services für den Kunden abgeschlossen war. Im Voraus bezahlte laufende monatliche Gebühren hingegen wur- den über die Laufzeit des Vertrags abgegrenzt. Beim Angebot von Mehrwertdiensten werden sowohl Beträge auf eigene Rechnung als auch im Interesse Dritter vereinnahmt. Hierbei stellen Beträge, die das Unterneh- men für Rechnung des Auftraggebers erhebt, gemäß IAS 18 keine Umsatzerlöse dar. (b) Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten werden aktiviert, sofern ein qualifizierter Vermögenswert vorliegt. Übrige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand erfasst. (c) Immaterielle Vermögenswerte Der Goodwill wird mindestens einmal jährlich auf Wertminderungsbedarf geprüft und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderung bewertet. Dazu wird der Goodwill auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten aufgeteilt. Die Aufteilung erfolgt auf diejenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen
