99geschäftsbericht 2009 3.7 anhang des konzernabschlusses der freenet ag zum 31. dezember 2009 Im Rahmen der Ausübung von Optionsrechten wurde seitens der vormaligen mobilcom AG vom ihr eingeräumten Ersetzungsrecht Gebrauch gemacht. Die Aktienoptionen wer- den in Form eines Barausgleichs abgegolten. Nach Umbewertung nach den Parametern des jeweiligen Stichtags wird über eine erfolgsneutrale Buchung im Eigenkapital die Rückstellung dotiert. (o) Latente und laufende Ertragsteuern Der Ansatz latenter Steuern erfolgt gemäß der Verbindlichkeitsmethode auf alle tem- porären Differenzen zwischen den steuerlichen Werten und den Buchwerten der Ver- mögenswerte und Schulden sowie auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steuern wer- den unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanz- stichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Latente Steueransprüche auf abzugsfähige temporäre Differenzen werden in der Höhe angesetzt, für die latente Steuerverbindlichkeiten vorhanden sind. Übersteigt die Höhe der latenten Steueransprüche auf abzugsfähige temporäre Differenzen die- sen Wert, erfolgt der Ansatz nur in der Höhe, wie die Nutzung dieser latenten Steuer- ansprüche durch zukünftige Gewinne wahrscheinlich ist. Auch latente Steueransprü- che auf existierende steuerliche Verlustvorträge werden nur in der Höhe aktiviert, wie deren Nutzung durch zukünftige Gewinne wahrscheinlich ist. Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der deutschen Steuervor- schriften berechnet, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. (p) Abgrenzungen für Zuwendungen der öffentlichen Hand Forderungen auf Gewährung von Zuwendungen der öffentlichen Hand werden aktiviert, sofern ein entsprechender Anspruch besteht und ihre Höhe hinreichend verlässlich geschätzt werden kann. Der Posten wird gemäß IAS 20 als passivischer Abgrenzungs- posten dargestellt und entsprechend der Abschreibungsdauer der geförderten Vermö- genswerte über einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren ertragswirksam vereinnahmt. Soweit im Zeitpunkt der Entstehung des Zuwendungsanspruchs die betreffenden Sach- anlagen bereits teilweise oder vollständig abgeschrieben sind, erfolgt eine sofortige Vereinnahmung. (q) Ermessensausübung des Managements Gemäß IAS 1.122 machen wir die folgenden Angaben: Der Ansatz und die Ermittlung von Rückstellungen sind abhängig von Schätzungen. Insbesondere Rückstellungen für passive Rechtstreitigkeiten werden anhand der Ein- schätzung der die Konzerngesellschaften vertretenden Rechtsanwälte gebildet.
