Report-Investor: GEA Group Aktiengesellschaft - Geschäftsbericht 2009

119GEA Group Geschäftsbericht 2009 IFRS 2 „Aktienbasierte Vergütung“ – Änderung hinsichtlich anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Barausgleich im Konzern Mit dieser Änderung stellt das IASB die Bilanzierung von aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich innerhalb des Konzerns im Einzelabschluss einer Tochtergesellschaft klar. Zusätzlich werden in IFRS 2 Regelungen aufgenommen, die bislang in IFRIC 8 und in IFRIC 11 enthalten waren. Der geänderte Standard ist verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. IFRIC 15 „Vereinbarung über die Errichtung von Immobilien“ Die Interpretation präzisiert die Erfassung von Erträgen aus dem Verkauf von Immobilien seitens Unternehmen aus der Immobilienbranche. IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ – Überarbeitung hinsichtlich der Anwendung der Erwerbsmethode Der überarbeitete Standard ersetzt zum einen verschiedene bislang geltende Regeln und füllt zum anderen bestehende Regelungslücken aus. Die wichtigste Änderung betrifft die Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen, bei denen weniger als 100 Prozent der Anteile eines Unternehmens erworben werden. Es wird das Wahlrecht eingeführt, den Goodwill aus einem Erwerb nach der „Full Goodwill Method“ voll aufzudecken, d. h. auch in Höhe des Anteils, der den Minderheiten zuzurechnen ist. Darüber hinaus sind sukzessive Beteiligungserwerbe nach Erlangung der Beherrschungsmöglichkeit bzw. teilweise Veräußerungen von Anteilen ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit als Transaktionen zwischen Anteilseignern erfolgsneutral abzubilden. Außerdem sind die Transaktionskosten des Erwerbs in voller Höhe als Aufwand zu erfassen. Die Vorschrif- ten von IAS 27 „Konzern- und separate Einzelabschlüsse“, IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen“ und IAS 31 „Anteile an Joint Ventures“ wurden entsprechend angepasst. Die geänderten Vorschriften sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. IFRS 9 „Finanzinstrumente“ Die Veröffentlichung von IFRS 9 beendet die erste Phase des dreiteiligen IASB-Projekts zur vollständigen Überarbeitung von IAS 39. IFRS 9 verfolgt einen weniger komplexen Ansatz für die Kategorisierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten. Anstatt der bisherigen vier gibt es nun nur noch zwei Bewertungskategorien. Die Kate- gorisierung basiert zum einen auf dem Geschäftsmodell des Unternehmens und zum anderen auf dem Charakter der vertraglichen Zahlungsströme der jeweiligen finanziellen Vermögenswerte. Eine vom Basisvertrag getrennte Bilanzierung von eingebetteten Deri- vaten ist nur noch für nicht-finanzielle Basisverträge vorgesehen. Die Erstanwendung von IFRS 9 ist ab dem 1. Januar 2013 verpflichtend. Eine vorzeitige Anwendung ist bereits für Geschäftsjahre, die 2009 oder später enden, zulässig. Konzernanhang Grundlagen der Berichterstattung

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