169GEA Group Geschäftsbericht 2009 Bei dem genehmigten Kapital III ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Stück- aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen und dabei gemäß § 5 Abs. 4 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vor- stand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke von Unternehmens- zusammenschlüssen oder des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsen- preis für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist auf insgesamt höchstens 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Die Höchstgrenze von 10 Prozent des Grund- kapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen eigenen Aktien der Gesellschaft entfällt, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert werden. Die Höchstgrenze vermindert sich ferner um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder mit Options- oder Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals III unter Aus- schluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wird. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Der Vorstand ist fer- ner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapital- erhöhungen aus dem Genehmigten Kapital III sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können auch von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Bedingtes Kapital (in T EUR) 31.12.2009 31.12.2008 Options- und Wandelschuldverschreibungen 48.573 48.573 Abfindungsanspruch der Aktionäre der damaligen GEA Aktiengesellschaft gemäß § 305 AktG 3.211 3.211 Wandelbares Genussrechtskapital - 1 Summe 51.784 51.785 Das Grundkapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. April 2007 um bis zu 48.573 T EUR, eingeteilt in bis zu 19.000.000 Stück Inhaberaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten aus Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen auf Grund der Ermäch- tigung des Vorstands durch den Hauptversammlungsbeschluss vom 30. April 2007 aus- Konzernanhang Erläuterungen zur Konzernbilanz: Passiva
