79GEA Group Geschäftsbericht 2009 überprüft außerdem sowohl die Einhaltung von wesentlichen Rechtsvorschriften und behördlichen Regelungen als auch der internen Richtlinien einschließlich des Verhaltens- kodexes des GEA Group Konzerns (Compliance). Der Vermittlungsausschuss hat die ihm gemäß §§ 27, 31 MitbestG obliegenden Aufgaben. Die Aufgabe des Nominierungsaus- schusses ist es, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Weitere Informationen über die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden Sie auf Seite 18 und 19 dieses Geschäftsberichts. Der Bericht des Auf- sichtsrats auf den Seiten 236 ff. dieses Geschäftsberichts informiert darüber hinaus über weitere Details zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtsjahr 2009. Die nach § 289a HGB abgegebene Erklärung zur Unternehmensführung ist nach § 317 Abs. 2 Satz 3 HGB nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Lagebericht Erklärung zur Unternehmensführung inklusive Corporate Governance Bericht
