7GERRESHEIMER GESCHÄFTSBERICHT 2009 ManageMent CoRpoRaTE GovERnanCE akTIE ZukunFTSFoRMEl konZERn-laGEBERICHT konZERnaBSCHluSS WEITERE InFoRMaTIonEn der aufsichtsrat bestellte in seiner Sitzung unmittelbar nach der ordentlichen Hauptversammlung am 29. april 2009 andreas Schütte zum weiteren Mitglied des vorstands und änderte den Geschäftsverteilungs- plan für den vorstand. Zusätzlich wählte der aufsichtsrat Theodor Stuth erneut zum Mitglied und zum vorsitzenden des prüfungsausschusses. In der aufsichtsratssitzung am 9. September 2009 beschäftigte sich der aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit den Änderungen des aktiengesetzes durch das Gesetz zur angemessenheit der vorstandsvergütung, der Entsprechenserklärung gemäß § 161 aktiengesetz, den Änderungen der Geschäftsordnung für den auf- sichtsrat sowie der Beauftragung des abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009. In dieser Sitzung erörterte der aufsichtsrat auch die Ergebnisse der Effizienzprüfung des aufsichtsrats. die inhaltlichen Schwerpunkte der aufsichtsratssitzung vom 24. november 2009 bildeten die unterneh- mensstrategie, die mittelfristige planung des konzerns und die Zustimmung zum Budget für das Geschäfts- jahr 2010. SitzUngen DeR aUSScHüSSe Zur effizienten Wahrnehmung seiner aufgaben hat der aufsichtsrat vier ausschüsse gebildet: den vermitt- lungsausschuss nach § 27 abs. 3 Mitbestimmungsgesetz, den präsidialausschuss, den prüfungsausschuss und den nominierungsausschuss. diese ausschüsse bereiten Themen zur Beschlussfassung im plenum des aufsichtsrats vor und sind in bestimmten Fällen auch selbst entscheidungsbefugt. Mit ausnahme des nominierungsausschusses bestehen die ausschüsse aus jeweils zwei vertretern der anteilseigner und der arbeitnehmer. der nominierungsausschuss hat drei Mitglieder und ist ausschließlich mit vertretern der anteilseigner besetzt. der präsidialausschuss bereitet die personalentscheidungen des aufsichtsrats vor, insbesondere die Bestel- lung und abberufung von vorstandsmitgliedern sowie – nach einer Änderung der Geschäftsordnung für den aufsichtsrat infolge des Gesetzes zur angemessenheit der vorstandsvergütung – die Entscheidungen über die vorstandsvergütung. anstelle des aufsichtsrats entscheidet der präsidialausschuss unter anderem über abschluss, Änderung und Beendigung der anstellungsverträge der vorstandsmitglieder. der präsi- dialausschuss tagte in vier Sitzungen am 16. Februar 2009, 29. april 2009, 9. September 2009 und 23. november 2009. Er beschloss den abschluss des anstellungsvertrags mit andreas Schütte, die verlän- gerung des anstellungsvertrags mit dr. Max Raster und weitere veränderungen von anstellungsverträgen. Ferner befasste sich der präsidialausschuss mit den auswirkungen des Gesetzes zur angemessenheit der vorstandsvergütung und beriet Maßnahmen zur neugestaltung der vergütungsstruktur des vorstands.
