15GERRESHEIMER GESCHÄFTSBERICHT 2009 ManaGEMEnT coRPoRate goVeRnance akTIE ZukunFTSFoRMEl konZERn-laGEBERICHT konZERnaBSCHluSS WEITERE InFoRMaTIonEn der prüfungsausschuss bereitet unter anderem die Entscheidung des aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Billigung des konzernabschlusses und die vereinbarung mit dem abschlussprüfer vor. Er trifft geeignete Maßnahmen zur Feststellung und Überwachung der unabhängigkeit des abschlussprüfers. Zusätzlich unterstützt der prüfungsausschuss den aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung. In diesem Zusammenhang befasst er sich insbesondere mit dem Risikomanagement und der Compliance der Gesellschaft. der nominierungsausschuss unterbreitet dem aufsichtsrat geeignete kandidatenvorschläge für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung. vorstands- oder aufsichtsratsmitglieder müssen dem aufsichtsratsvorsitzenden Interessenkonflikte offen- legen. Bei wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikten hat ein aufsichtsratsmitglied sein amt niederzulegen. der aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über auf- getretene Interessenkonflikte und deren Behandlung. Im Berichtszeitraum traten keine Interessenkonflikte von vorstands- oder aufsichtsratsmitgliedern auf. HaUPtVeRSaMMlUng die Hauptversammlung stellt das organ der aktionäre dar und trifft die grundlegenden Entscheidungen für die Gerresheimer aG. Zu diesen zählen die Gewinnverwendung, die Entlastung von vorstand und aufsichts- rat, die Wahl der anteilseignervertreter im aufsichtsrat und die Wahl des abschlussprüfers. darüber hinaus entscheidet die Hauptversammlung über Satzungsänderungen und wesentliche unternehmerische Maßnah- men wie insbesondere unternehmensverträge und umwandlungen, über die ausgabe von neuen aktien, Wandel- und optionsschuldverschreibungen sowie über die Ermächtigung zum Erwerb eigener aktien. die aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. den vorsitz in der Hauptversammlung führt der aufsichtsratsvorsitzende. RecHnUngSlegUng UnD abScHlUSSPRüfUng die Rechnungslegung des Gerresheimer konzerns erfolgt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). der Jahresabschluss der Gerresheimer aG wird nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt. die Wahl des abschlussprüfers erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch die Hauptversamm- lung. Für das Geschäftsjahr 2009 wurde die deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, düsseldorf, zum abschlussprüfer bestellt. der aufsichtsrat beauftragt den von der Hauptversammlung gewählten abschlussprüfer und legt das prüfungsprogramm und das Honorar fest. dabei wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte die arbeit des abschlussprüfers beeinträchtigen. Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste umgang mit Risiken. die Gerresheimer aG hat zu diesem Zweck ein systematisches Risikomanagement eingerichtet. dieses sorgt für die frühzeitige Erkennung und Bewertung von Risiken. dadurch können Risikopositionen optimiert werden. der abschlussprüfer kontrolliert das Risikofrüherkennungssystem der Gerresheimer aG.
