KONZERNABSCHLUSS GfK_105 — 3. bilanzierungs- und bewertungsmethoden Währungsumrechnung Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung des berichtenden Un- ternehmens umgerechnet. Zum Bilanzstichtag werden monetäre Posten zum Stichtagskurs umgerechnet, nicht monetäre Posten bleiben mit dem historischen Kurs am Tag der Transaktion bewer- tet. Aus diesen Umrechnungen resultierende Differenzen werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Die Bilanzen von ausländischen Tochterunternehmen, die nicht in Euro erstellt wurden, sowie die im Rahmen der Purchase Price Allocation aufgedeckten stillen Reserven und Geschäfts- oder Fir- menwerte aus Unternehmenserwerben werden nach dem Konzept der funktionalen Währung mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Auf die Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Tochterunternehmen wird der Jahresdurchschnittskurs zum Euro, ermittelt als Mittelwert aller Monatsendkurse, angewandt. Differenzen, die aus der Umrechnung von Vermögens- und Schuld- posten zum aktuellen Stichtagskurs im Vergleich zu der Umrechnung zum vorhergehenden Stichtag entstehen, werden ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. Währungskursdifferenzen aus der Kapital- konsolidierung sowie Differenzen aus der Umrechnung des Jahres- ergebnisses in Bilanz (Stichtagskurs) und Gewinn- und Verlust- rechnung (Durchschnittskurs) werden in den sonstigen Rücklagen ausgewiesen. Die Wechselkurse zum Euro der für die GfK Gruppe wichtigsten Währungen sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Wesentliche Währungen Mittelkurs Euro am Bilanzstichtag Durchschnittskurs Euro im Berichtsjahr Land Währungs- einheit 31.12.2008 31.12.2009 2008 2009 USA 1 USD 0,72 0,70 0,68 0,72 Groß- britannien 1 GBP 1,03 1,13 1,25 1,12 Schweiz 100 CHF 67,59 67,42 63,37 66,36 Singapur 1 SGD 0,50 0,50 0,48 0,49 Japan 100 JPY 0,79 0,75 0,66 0,77 Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkosten- verfahren aufgestellt. Die Aufwendungen werden darin nach Funktionen dargestellt. Umsatzerlöse Die Methode der Umsatzrealisierung bestimmt sich maßgeblich nach ias 18. Sie hängt vom Charakter des zugrunde liegenden Geschäfts ab: Im Panel-Geschäft werden Untersuchungen von Einzelpersonen, Haushalten und Unternehmen vorgenommen, die sich dadurch auszeichnen, dass grundsätzlich der stets gleiche Sachverhalt zu den stets gleichen, wiederkehrenden Zeitpunkten bei der stets gleichen Stichprobe auf die stets gleiche Art und Weise erhoben wird. Für Geschäfte aus dem Panel-Bereich wird der zu realisie- rende Umsatz nach dem zeitanteiligen Projektfortschritt ermittelt. Der Umsatz eines Projekts wird so gleichmäßig auf seine Zeitdauer verteilt. In jedem Monat während der Laufzeit eines Auftrags wird betragsmäßig der gleiche Umsatz realisiert. Das Ad-hoc-Geschäft ist eine systematische, empirische Untersu- chungstätigkeit, die als Grundlage für Marketingentscheidungen in sämtlichen Bereichen des Marketingmixes dient. Dazu gehören Tests und Studien zu Produkt- und Preispolitik, zur Markenpositio- nierung und Markenführung, zu klassischen und modernen Formen der Kommunikation mit Verbrauchern und Nutzern, zur Optimie- rung der Distribution sowie zu Fragen der Kundenbindung und -loyalität. Geschäfte aus dem Ad-hoc-Bereich werden mit der Methode des kostenanteiligen Projektfortschritts bewertet. Der Projektfortschritt wird hierbei als Verhältnis der tatsächlich ange- fallenen Kosten zu den insgesamt für das Projekt erwarteten Kosten ermittelt. Die Schätzung der Gesamtkosten wird während der gesamten Projektdauer laufend überprüft. Änderungen in der Schätzung der Gesamtkosten fließen in die Ermittlung des re- alisierbaren Umsatzes zu dem Zeitpunkt ein, zu dem sie absehbar werden. Die in diese Berechnung einzubeziehenden Kosten bestehen aus allen direkten Personal- und anderen Umsatzkosten sowie den an- teiligen indirekten Kosten. Rückstellungen für drohende Verluste aus laufenden Aufträgen werden gebildet, wenn sie absehbar sind. Im syndizierten Geschäft werden Märkte oder Marktteilnehmer untersucht, ohne dass hierfür zuvor ein konkreter Auftrag eines Kunden vorliegt, auf dessen Bedürfnisse die Studie maßgeschnei- dert wird. Die fertige Studie wird ohne kundenspezifische Anpas- sungen am Markt angeboten. Syndizierte Studien können einmalig oder wiederkehrend durchgeführt werden, ohne jedoch die eng eingegrenzten Merkmale eines Panels zu erfüllen. Es ist zum Bei- spiel möglich, dass bei wiederkehrenden Studien jeweils verschie- dene Marktteilnehmer befragt werden oder dass sie in unregel- mäßigen Zeitabständen erscheinen. Syndiziertes Geschäft wird für die Umsatzermittlung wie Panel-Geschäft behandelt, wenn es vom Charakter her mit Panel-Geschäft vergleichbar ist, weil es sich um wiederkehrende Studien handelt, bei denen der Kostenverlauf über die Laufzeit ungefähr gleich verteilt ist. Beim übrigen syndizierten Geschäft hängt die Methode der Um- satzrealisierung von der empirischen Einschätzung der Profitabili- tät der jeweiligen Studie ab: • Ist ein Gewinn aus einer Studie wahrscheinlich, wird sie wie ein Ad-hoc-Auftrag bewertet. • Ist noch nicht hinreichend sicher, ob genügend Abnehmer für eine Studie gefunden werden, wird der Umsatz entsprechend den angefallenen Kosten wie folgt realisiert: Liegt der Wert des tat- sächlichen Auftragseingangs unter den angefallenen Kosten, ist der realisierbare Umsatz auf den Wert des Auftragseingangs be- schränkt. Sobald feststeht, dass der Auftragswert die Kosten über- steigt, erfolgt die Umsatzrealisierung wie bei einem Ad-hoc-Auftrag. Bei allen anderen Geschäftsvorfällen erfolgt die Umsatzrealisierung erst nach vollendeter Leistungserbringung und Fakturierung. Umsatzkosten, Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten In den Umsatzkosten sowie den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten sind neben den Aufwendungen für Personal, den bezogenen Leistungen und den regulären Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen alle weiteren Kosten enthalten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit der GfK Gruppe stehen. Sie enthalten hauptsächlich Personalaufwand aus dem 5 Star Long Term Incentive Programm sowie reguläre Abschreibungen auf aufgedeckte stille Reserven aus der Kaufpreisallokation und Wert- minderungen auf langfristige Vermögenswerte.
