GfK_15 GfKGRUPPECorporateGovernance Corporate Governance Die Organe der GfK fühlen sich einer verantwortungsvollen, transparenten und nachhaltigen Wertschöpfung verpflichtet. Dies wird durch die nahezu vollständige Einhaltung der Corporate- Governance-Grundsätze dokumentiert. — entsprechenserklärung ohne wesentliche einschränkungen Im Dezember 2009 haben der Vorstand und der Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Die Entsprechenserklärung finden Sie auf Seite 21ff. Die Empfehlungen aus dem Corporate Governance Kodex hält die Gesellschaft bis auf die in der Entsprechenserklärung und nachfolgend erwähnten Ausnahmen vollständig ein. Die Gesellschaft veröffentlicht für Drittunternehmen den Anteil am Kapital und das Eigenkapital, jedoch nicht das jeweilige Ergebnis des letzten Geschäftsjahres. Ausschlaggebend hierfür ist, dass sich eine Transparenz auf Einzelfirmenebene für die Gesellschaft wettbewerbsnachteilig auswirken könnte. Die nicht verpflichtenden Anregungen des Corporate Governance Kodex hält die GfK ebenso bis auf einen Punkt vollständig ein. Hierbei handelt es sich um die Erreichbarkeit des bestellten Vertreters der Aktionäre für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts während der Hauptversamm- lung. Damit soll gewährleistet werden, dass die Aktionäre ihre Weisung über den Vertreter der Gesellschaft auch während der Versammlung abgeben können. Ab der Hauptversammlung 2010 wird dies sichergestellt. — führungs- und kontrollstruktur Die GfK se unterliegt dem deutschen Aktienrecht. Sie verfügt über eine zweigeteilte Führungs- und Kontrollstruktur, die einen sechsköpfigen Vorstand und einen neunköpfigen Aufsichtsrat umfasst. Der Aufsichtsrat setzt sich zu zwei Dritteln aus Vertretern der Anteilseigner und zu einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Entsprechend der Geschäftsordnung des Auf- sichtsrats sind seine Vertreter unabhängig. Die Mehrzahl der Aufsichtsratsmitglieder war im Jahr 2009 neben der Tätigkeit als Aufsichtsrat für die GfK auch für weitere Gesellschaften in hochran- gigen Positionen tätig. Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Führung seiner Geschäfte. Bei der Zusammensetzung soll daher Fachkenntnis aus Handel, Industrie und Finanzen im nationalen und internationalen Bereich vertreten sein. Der Aufsichtsrat hat vier unabhängige Ausschüsse gebil- det, den Präsidialausschuss, den Nominierungsausschuss, den Personalausschuss und das Audit Committee. Der Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Vorsitzende des Audit Committee über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen soll. Dr. Christoph Achenbach führt diesen Ausschuss als Vorsitzender. Dr. Achenbach ist Partner und Gesellschafter der Intes Beratung für Familienunter- nehmen. Dr. Achenbach verfügt über langjährige operative Berufserfahrung aus verschiedensten leitenden Funktionen. Zuvor war er Sprecher der Geschäftsführung der Klingel Gruppe. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Jahr 2009 nicht. Weitere Informationen über die Aktivitäten des Aufsichtsrats können dem ausführlichen Bericht des Aufsichtsrats ab Seite 5 entnommen werden.
