Report-Investor: Gildemeister AG - Geschäftsbericht 2009

09Der Aufsichtsrat Im Berichtsjahr bestand keine Notwendigkeit, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Aufsichtsrat und Vorstand verabschiedeten im Dezember 2009 die Entsprechens- erklärung 2009 zum Deutschen Corporate-Governance-Kodex. gildemeister erfüllte bis zum Inkrafttreten der neuen Fassung am 5. August 2009 erneut alle Soll-Empfehlungen. Gegenwärtig entspricht gildemeister dem Kodex mit einer Ausnahme: Die Aufsichtsrats- bestellung von Dr.-Ing. Masahiko Mori als Präsident eines ausländischen Herstellers spanender Werkzeugmaschinen weicht von den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate-Governance-Kodex ab. Vorstand und Aufsichtsrat bekennen sich zu guter Corporate-Governance als einen zentralen Bestandteil der Unternehmensführung, die im Sinne der Aktionäre auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet ist. Der gemeinsame Bericht „Corporate-Governance“ befindet sich im gleichlautenden Kapitel auf den Seiten 52 ff. Zentrale Themen der Aufsichtsratssitzung am 28. Januar 2010, an der zehn Mitglieder des Aufsichtsrates teilnahmen, waren Finanzierungsfragen und neue Entwicklungen bei regenerativen Energien sowie die Vergütungsbemessung des Vorstandes. In der Bilanzsitzung vom 16. März 2010, an der elf Aufsichtsratsmitglieder teil- nahmen, berichtete der Abschlussprüfer über die Prüfungshandlungen und wesentlichen Ergebnisse der Abschlussprüfung und stand für ergänzende Fragen zur Verfügung. Anschließend billigte der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung den Jahres- und Konzern- abschluss für das Geschäftsjahr 2009. Damit ist der Jahresabschluss der gildemeister Aktiengesellschaft nach § 172 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns an. Der Vorstand stellte den Jahresabschluss und den Lagebericht 2009 der gildemeister Aktiengesellschaft nach den Vorschriften des hgb auf. Der Konzernabschluss 2009 der gildemeister Aktien- gesellschaft wurde nach den International Financial Reporting Standards (ifrs) – wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind – aufgestellt. Gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 315a hgb wurde darauf verzichtet, einen Konzernabschluss nach hgb aufzustellen. Der Abschlussprüfer, die kpmg ag Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, erteilte für beide Abschlüsse und Lageberichte jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz und ihre Leistungen in einem Rezessionsjahr, in dem der weltweite Werkzeugmaschinenmarkt die historisch schwerste Krise erleben musste. Hans Henning Offen Vorsitzender des Aufsichtsrates Bielefeld, 16. März 2010 Konzernabschluss 2009 nach ifrs aufgestellt Corporate-Governance ist zentraler Bestandteil berichtaufsichtsrat briefvorstand

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