Report-Investor: Gildemeister AG - Geschäftsbericht 2009

Konzernabschluss der gildemeister Aktiengesellschaft: Konzernanhang 119 konzernabschluss Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten neben den flüssigen Mit- teln im engeren Sinne, also Schecks, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten, auch kurzfristige Geldanlagen, die jederzeit in Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Latente Steuern Der Ansatz der latenten Steuern erfolgt nach ias 12 „Income Taxes“ gemäß dem Konzept der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode („Liability Method“). Demnach wurden aktive und passive Steuerabgrenzungsposten grundsätzlich für sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede zwischen den zeitlich abweichenden Wertansätzen in der Bilanz nach ifrs für Konzernzwecke und den steuerlichen Wertansätzen (temporäre Diffe- renzen) sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge gebildet. Weiterhin sind aktive latente Steuern für künftige Steuerminderungsansprüche aus steuerlichen Verlust- vorträgen bilanziert worden. Aktive latente Steuern für alle abzugsfähigen temporären Differenzen sowie für steuerliche Verlustvorträge wurden jedoch nur in dem Umfang berücksichtigt, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen bzw. noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verrechnet werden können. Die latenten Steuern wurden auf Basis der Ertragsteuersätze ermittelt, die gemäß ias 12 „Income Taxes“ in den einzelnen Ländern zum Bewertungsstichtag nach der derzeitigen Rechtslage gelten bzw. schon beschlossen wurden. Eine Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern wurde nur vor- genommen, soweit eine gesetzliche Aufrechnung möglich ist. Aktive und passive latente Steuern wurden entsprechend den Regelungen des ias 12 „Income Taxes“ nicht abgezinst. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Ermittlung der Rückstellung für Pensionen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwert- verfahren („Projected Unit Credit Method“) gemäß ias 19 „Employee Benefits“. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehäl- tern unter Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen. Die noch nicht in der Bilanz erfassten Beträge ergeben sich durch versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Bestandsveränderungen und Abweichungen zwischen den getroffenen Annahmen und der tatsächlichen Entwicklung. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erst dann erfolgswirksam verrechnet, wenn sie außerhalb einer Bandbreite von 10% des Verpflichtungsumfanges liegen. Die Verteilung erfolgt über die künftige durchschnittliche Restdienstzeit der Mitarbeiter. Von dem Wahlrecht, versicherungsmathematische Gewinne und Verluste gemäß ias 19.93a vollständig zu erfassen und mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen, wurde kein Gebrauch gemacht. Der Dienstzeitaufwand wird unter dem Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis.

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