Unternehmenssituation: Corporate-Governance Vergütung des Aufsichtsrates der gildemeister Aktiengesellschaft Die Vergütung des Aufsichtsrates wird durch die Hauptversammlung festgelegt und durch § 12 der Satzung der gildemeister Aktiengesellschaft geregelt. Sie enthält erfolgs- unabhängige und eine erfolgsbezogene Vergütungskomponente. Zu den erfolgsunab- hängigen Komponenten zählen die feste Vergütung, die jedes Aufsichtsratsmitglied erhält sowie die Vergütung für Ausschusstätigkeiten. Die erfolgsbezogene Komponente besteht aus einem langfristigen Leistungsanreiz, dem „Long-Term-Incentive“ (lti), was eine nachhaltige wertorientierte Unternehmensführung unterstützt. Nach einem Beschluss der 107. Hauptversammlung 2009 ist die kurzfristige, erfolgsbezogene Vergütungs- komponente (sti) entfallen. Für das Geschäftsjahr 2009 betrug die feste Vergütung für jedes einzelne Aufsichts- ratsmitglied 24.000 €; der Vorsitzende erhielt das 2,5-Fache (60.000 €) und der stellver- tretende Vorsitzende das 1,5-Fache (36.000 €). Somit lag die Fixvergütung insgesamt bei 335.605 € (Vorjahr: 168.000 €). Die Vergütung für Ausschusstätigkeiten betrug insgesamt 221.211 € (Vorjahr: 109.877 €) und berücksichtigte die Arbeiten im Finanz- und Prüfungsausschuss, im Personal-, Nomi- nierungs- und Vergütungsausschuss sowie im Ausschuss für Technologie und Entwicklung. Die Arbeit im Vermittlungs- sowie im Nominierungsausschuss, der als Unterausschuss des Personal-, Nominierungs- und Vergütungsausschusses tätig ist, wird nicht vergütet. Die einzelnen Ausschussmitglieder erhielten jeweils 12.000 €. Die Vorsitzenden von Aus- schüssen bekamen darüber hinaus eine feste Vergütung von weiteren 12.000 € und ihre Stellvertreter von 6.000 €. Die erfolgsbezogene Vergütungskomponente lti basiert auf kennzahlenorientierten Zielwerten: Als erfolgsbezogene Kennzahl wird das Ergebnis je Aktie – Earnings per Share (eps) – verwendet. Das eps ist eine etablierte Kennzahl, bei der eine Erfolgsbezogen- heit unter Beachtung des jeweiligen Aktienkapitals gegeben ist. Es wird berechnet, indem das Jahresergebnis ohne Ergebnisanteil anderer Gesellschafter durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der Aktien dividiert wird. Das lti ist variabel, das heißt, dass es sich hierbei nicht um eine gesicherte Vergütung handelt. Auch hier erhält der Aufsichtsrats- vorsitzende das 2,5-Fache und sein Stellvertreter das 1,5-Fache der Vergütung der übrigen Mitglieder. Beim lti besteht eine Begrenzung nach oben (Cap) in Höhe der jeweiligen festen Vergütung. Das lti berücksichtigt nicht nur das Berichtsjahr, sondern auch die beiden Vorjahre. Die Kennzahl ist das arithmetische Mittel aus den eps-Werten der entsprechenden Geschäftsjahre. Das lti wird nur gezahlt, wenn das durchschnittliche eps der relevanten drei Jahre mindestens 0,15 € beträgt. Die sich aus dem lti errechnete erfolgsbezogene Vergütung für den Aufsichtsrat betrug insgesamt 335.605 € (Vorjahr: 168.000 €). 53 Erfolgsbezogene Vergütungskomponenten konzernlagebericht Unternehmenssituation
