Report-Investor: Grammer AG - Geschäftsbericht 2009

65Jahresabschluss Anhang zum Konzernabschluss Fortgeführte Anschaffungskosten von Finanzinstrumenten Die fortgeführten Anschaffungskosten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode berechnet, abzüglich etwaiger Wertberichti- gungen und Tilgungen oder Minderungen. Die Berechnung berück- sichtigt sämtliche Disagien und Agien beim Erwerb sowie Trans- aktionskosten und beinhaltet Gebühren, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes sind. Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente wie beispiels- weise Devisenterminkontrakte, Zinsswaps und Warenterminkontrakte, um sich gegen Zins-, Wechselkurs- sowie sonstige Preisrisiken ab- zusichern. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert neu be- wertet. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Ver- mögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als finanzielle Verbindlichkeiten, wenn ihr beizulegender Zeit- wert negativ ist. Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizu- legenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten während des Geschäftsjahres, die nicht die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehungen erfüllen, und der unwirksame Teil eines wirksamen Sicherungsinstruments werden sofort erfolgswirksam erfasst. Der Konzern nutzt Derivate zur Sicherung zukünftiger Zahlungs- ströme aus schwebenden Geschäften oder geplanten Transaktionen (Cashflow Hedges). Zu Beginn der Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehung als auch die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und doku- mentiert. Die Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungs- instruments, des Grundgeschäfts oder der abgesicherten Trans- aktion sowie die Art des abgesicherten Risikos und eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Wirksamkeit des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts ermittelt. Derartige Sicherungsbe- ziehungen werden hinsichtlich der Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderungen der Cashflows als in hohem Maße wirk- sam eingeschätzt. Sie werden fortlaufend dahingehend beurteilt, ob sie tatsächlich während der gesamten Berichtsperiode, für die die Sicherungsbeziehung definiert wurde, hoch wirksam waren. Sicherungsgeschäfte, die die strengen Kriterien für die Bilanzierung von Cashflow Hedges erfüllen, werden wie folgt bilanziert: Der wirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungs- instrument wird direkt im Eigenkapital erfasst, während der un- wirksame Teil sofort erfolgswirksam erfasst wird. Die im Eigenkapital erfassten Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Ver- lustrechnung umgebucht, in der die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst. Resultiert eine Absicherung im Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht-finan- ziellen Verbindlichkeit, so werden die im Eigenkapital erfassten Beträge Teil der Anschaffungskosten im Zugangszeitpunkt des nicht- finanziellen Vermögenswerts bzw. der nicht-finanziellen Verbind- lichkeit. Wird mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion oder der festen Verpflichtung nicht länger gerechnet, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräu- ßert, beendet oder ausgeübt wird, ohne dass ein Ersatz oder ein Überrollen des Sicherungsinstruments in ein anderes Sicherungs- instrument erfolgt oder die Kriterien für die Bilanzierung als Siche- rungsbeziehung nicht mehr erfüllt sind, verbleiben die bislang im Eigenkapital erfassten Beträge solange als gesonderter Posten im Eigenkapital, bis die erwartete Transaktion oder feste Verpflichtung eingetreten ist. Derivate, die im GRAMMER Konzern nach betriebswirtschaftlichen Kriterien der Zins-, Währungs- oder Preissicherung dienen, jedoch die strengen Kriterien des IAS 39 nicht erfüllen, werden in die Kate- gorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finan- zielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten“ eingeordnet. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte, werden zu jedem Bilanzstichtag auf das Vorhandensein von Indika- toren für eine Wertminderung untersucht. Somit sind finanzielle Vermögenswerte wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten, ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwar- teten künftigen Cashflows negativ verändert haben. Vermögenswerte, die mit ihren fortgeführten Anschaffungs- kosten angesetzt werden In Bezug auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete aus- stehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird zunächst festgestellt, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung bei finan- ziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind, individuell und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, individuell oder gemeinsam besteht. Stellt der Konzern fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hin- weis auf Wertminderung besteht, nimmt er den Vermögenswert in eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Kredit- risikoprofilen auf und untersucht sie gemeinsam auf Wertminde- rung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin er- fasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungsbeur- teilung einbezogen. Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wert- minderungsverlusts als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cash- flows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetre- tener Kreditausfälle). Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Bei allen sons- tigen finanziellen Vermögenswerten wird kein separates Wertbe- richtigungskonto geführt.

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