45hhla geschäftsbericht 2009 „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung be- stätigen wir, dass 1. die tatsächlichen angaben des berichts richtig sind, 2. bei den im bericht aufgeführten rechtsgeschäften die leistungdergesellschaftnichtunangemessenhochwar.“ Des Weiteren hat der Vorstand der hhla gemäß §4 abs.5 der satzung einen bericht über die beziehung der a-sparte und der s-sparte für das geschäftsjahr 2009 erstellt. Der abschlussprüfer hat diesen bericht geprüft, über das er- gebnis der Prüfung schriftlich berichtet und mit folgendem uneingeschränkten bestätigungsvermerk versehen: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen angaben des berichts richtig sind, 2. bei den im bericht aufgeführten rechtsgeschäften die leistung der sparten hafenlogistik und immobilien nicht unangemessen hoch war.“ aufwendungen und erträge, die nicht einer sparte direkt zugeordnet werden konnten, wurden entsprechend der sat- zung auf die sparten aufgeteilt. Unmittelbar nach ihrer aufstellung und Prüfung wurden der Jahresabschluss einschließlich der sparteneinzelab- schlüsse, der Konzernabschluss einschließlich der teilkon- zernabschlüsse, der bericht über die lage der gesellschaft und des Konzerns, der bericht über die beziehungen zu verbundenen Unternehmen, der bericht über die beziehun- gen zwischen a- und s-sparte und die Prüfungsberichte des abschlussprüfers allen Mitgliedern des aufsichtsrats ausgehändigt. eine Vorprüfung der abschlüsse und berichte sowie des Vorschlags zur gewinnverwendung haben der Prü- fungsausschuss und der immobilienausschuss in ihrer je- weiligen sitzung am 22. März 2010 vorgenommen. in der bilanzsitzung des aufsichtsrats am 26. März 2010 wurden die vorgenannten abschlüsse und berichte sowie der Vor- schlag zur gewinnverwendung umfassend behandelt und vom aufsichtsrat geprüft. in dieser sitzung waren auch Ver- treter des abschlussprüfers anwesend. sie haben über die wesentlichen ergebnisse der Prüfung, insbesondere über das interne risikomanagement der gesellschaft berichtet und standen für fragen zur Verfügung. Nach auskunft der Vertreter des abschlussprüfers liegen keine Umstände vor, die seine befangenheit erkennen lassen. Der abschluss- prüfer hat neben der abschlussprüfung leistungen im be- reich projektbegleitende Unterstützung bei der einführung von software im forderungsmanagement und revision des berechtigungskonzepts für die gesellschaft erbracht. Der abschlussprüfer hat den aufsichtsrat umfassend über diese leistungen informiert. Nach ausführlicher besprechung des Prüfungsverlaufs und der Prüfungsergebnisse des abschlussprüfers und nach eingehender auseinandersetzung mit den Prüfungsberichten des abschlussprüfers sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des bilanzgewinns und auf basis seiner eigenen Prüfung und erörterung des Jahresabschlusses in- klusive der sparteneinzelabschlüsse, des Konzernabschlus- ses inklusive der teilkonzernabschlüsse, der lageberichte für die hhla und deren Konzern, des berichts über die beziehungen zu verbundenen Unternehmen, des berichts über die beziehungen zwischen a- und s-sparte und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des bilanz- gewinns stimmte der aufsichtsrat dem ergebnis der Prüfung durch den abschlussprüfer zu. Der aufsichtsrat stellte fest, dass nach dem abschließenden ergebnis seiner Prüfung keine einwendungen zu erheben sind, und billigte in der bilanzsitzung am 26. März 2010 gemäß den empfehlungen des Prüfungsausschusses und des immobilienausschusses den Jahresabschluss inklusive der sparteneinzelabschlüsse, den Konzernabschluss inklusive der teilkonzernabschlüsse, den lagebericht und den Konzernlagebericht. Der Jahres- abschluss der hhla ist damit festgestellt. Zudem stellte der aufsichtsrat fest, dass nach dem abschließenden ergebnis seiner Prüfung keine einwendungen gegen die erklärungen des Vorstands über die beziehungen zu verbundenen Un- ternehmen sowie über die beziehungen zwischen a- und s-sparte zu erheben sind. Dem gewinnverwendungsvor- schlag des Vorstands hat sich der aufsichtsrat nach eigener Prüfung angeschlossen. bericht Des aUfsichtsrats corporAte GoVernAnce
