115Hannover Rück-Konzerngeschäftsbericht 2009 3.2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN ANHANG Kapitalanlagen: Grundsätzlich erfassen wir den Erwerb und die Veräußerung finanzieller Vermö- genswerte einschließlich derivativer Finanzinstrumente im Direktbestand bilanziell zum Erfül- lungstag. Festverzinsliche Wertpapiere weisen wir einschließlich der auf sie entfallenden, abge- grenzten Zinsen aus. Finanzinstrumente des Dauerbestands bestehen aus nichtderivativen Anlagen, die feste oder be- stimmbare Zahlungen bei einer festen Fälligkeit beinhalten, die mit der Absicht und Fähigkeit erworben werden, sie bis zur Endfälligkeit zu halten. Sie werden mit fortgeführten Anschaffungs- kosten bewertet. Die jeweiligen Agios oder Disagios werden nach der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Papiere ergebniswirksam getilgt. Abschreibungen nehmen wir bei dauerhafter Wertminderung vor. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den Wertberichtigungen in die- sem Kapitel. Darlehen und Forderungen sind nichtderivative Finanzinstrumente, die feste oder bestimmbare Zahlungen bei einer festen Fälligkeit beinhalten und nicht an einem aktiven Markt notieren und die nicht kurzfristig veräußert werden. Sie werden mit fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Agios und Disagios werden nach der Effektivzinsmethode bis zur Fälligkeit des Rückzahlungs- betrages ergebniswirksam ab- oder hinzugerechnet. Abschreibungen nehmen wir insoweit vor, als mit der Rückzahlung eines Darlehens nicht bzw. nicht mehr in voller Höhe zu rechnen ist. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den Wertberichtigungen in diesem Kapitel. Ergebniswirksam zum Zeitwert bewertete Finanzinstrumente beinhalten den Handelsbestand so- wie solche Wertpapiere, die seit Anschaffung als ergebniswirksam zum Marktwert klassifiziert worden sind. Dies betrifft im Wesentlichen nicht besicherte, von Unternehmen begebene Schuldtitel sowie derivative Finanzinstrumente. Im Rahmen der nach IAS 39 eingeräumten Fair-Value-Option, nach der Finanzinstrumente bei erstmaligem Ansatz unter bestimmten Bedingungen zum Zeitwert bilanziert werden dürfen, werden in dieser Position alle strukturierten Wertpapiere erfasst, die bei Ausweis im dispositiven Bestand bzw. unter den Darlehen und Forderungen einer Zerlegung bedurft hätten. Die Hannover Rück nutzt die Fair-Value-Option ausschließlich für ausgewählte Teilbestände der Kapitalanlagen. Ferner werden hier derivative Finanzinstrumente ausgewiesen, die die Hannover Rück nicht in Form von Bewertungseinheiten mit den unterliegenden Risiken ausweist. Wertpapiere des Handelsbestandes sowie Wertpapiere, die seit Anschaffung als ergeb- niswirksam zum Marktwert bewertet klassifiziert worden sind, werden mit dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt. Liegen als Marktwerte keine Börsenkurse vor, bestimmen sich die Wertansätze nach anerkannten Bewertungsmethoden. Alle unrealisierten Gewinne oder Verluste aus dieser Bewertung erfassen wir im Ergebnis aus Kapitalanlagen. Die Einordnung von Instrumenten als „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“ ist mit der weitgehend an ökonomischen Marktwertvariablen ausgerichteten Risikomanagement- und Anlagestrategie der Hannover Rück vereinbar. Bestimmung des Zeitwertes bzw. Marktwertes aktivischer und passivischer Finanzinstrumen- te: Für Finanzinstrumente entspricht der Zeitwert grundsätzlich dem Betrag, den die Hannover Rück erhalten bzw. zahlen würde, wenn sie die Finanzinstrumente am Bilanzstichtag veräußern bzw. begleichen würde. Sofern Marktpreise an Märkten für Finanzinstrumente quotiert werden, wird deren Geldkurs verwendet. Ansonsten werden die beizulegenden Zeitwerte auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Marktkonditionen von Finanzinstrumenten gleicher Bonitäts-, Lauf- zeit- und Renditecharakteristik ermittelt oder mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet. Die Hannover Rück verwendet hierzu mehrere Bewertungsmodelle, Einzelheiten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Für weiterführende Erläuterungen verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Zeitwerthierarchie in Kapitel 6.1 „Selbstverwaltete Kapitalanlagen”.
