Geschäftsbericht 2009 139 ❘ Informationen für die Aktionäre ❘ ❘ Lagebericht ❘ ❘ Konzernabschluss ❘ Die wesentlichen Anwendungsbereiche für die PoC-Methode stellen das klassische Baugeschäft, das Construction-Manage- ment und das Contract-Mining dar. Latente Steuern aus temporären Unterschieden zwischen IFRS- und Steuerbilanz der Einzelgesellschaften sowie aus Konsolidierungsvorgängen werden jeweils gesondert ange- setzt. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuermin- derungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung be- stehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Aktive und passive latente Steuern werden je Gesellschaft beziehungsweise Organkreis miteinander saldiert. Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten beziehungsweise erwartet werden. Im Inland wird unter Be- rücksichtigung des Körperschaftsteuersatzes, des Solidari- tätszuschlags sowie des konzerndurchschnittlichen Gewer- beertragsteuersatzes – wie im Vorjahr – ein Steuersatz von 31,5 Prozent zugrunde gelegt. Im Übrigen werden die zum Bilanzstichtag gültigen beziehungsweise verabschiedeten steuerlichen Vorschriften zur Bewertung der latenten Steuern herangezogen. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Her- stellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen produktionsbezogene Vollkosten. Im Einzelnen enthalten die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungs- gemeinkosten einschließlich fertigungsbedingter Abschrei- bungen. Fremdkapitalkosten werden als Teil der Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten aktiviert. Zur Ermittlung der Anschaffungskosten von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden überwiegend das First-in-first-out-Verfahren sowie die Methode des gleitenden Durchschnitts angewendet. Nied- rigere Werte am Abschlussstichtag aufgrund gesunkener Net- toveräußerungswerte werden angesetzt. Soweit bei früher ab- gewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, wird die daraus resultierende, zwingend vorzunehmende Wert- aufholung als Minderung des Materialaufwands erfasst. Die unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Wertpapiere gehören ausnahmslos der Kategorie „zur Ver- äußerung verfügbar“ an und werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Wesentlichen sind hier die Wertpapiere in den Spezialfonds und festverzinsliche Titel mit einer Rest- laufzeit bei Erwerb von mehr als drei Monaten, für die keine dauerhafte Halteabsicht besteht, erfasst. Die Erstbewertung erfolgt am Erfüllungstag unter Einbeziehung der direkt mit dem Erwerb des Wertpapiers verbundenen Transaktionskos- ten. Unrealisierte Gewinne oder Verluste werden in den „er- folgsneutralen Eigenkapitalveränderungen“ ausgewiesen und erst bei Veräußerung erfolgswirksam. Liegen objektive Hinweise für die Wertminderung eines Vermögenswerts vor, wird eine erfolgswirksame Abschreibung vorgenommen. Das ist der Fall, wenn der beizulegende Zeitwert länger anhaltend rück- läufig gegenüber den ursprünglichen Anschaffungskosten ist beziehungsweise beide Wertansätze entsprechend wesentlich voneinander abweichen. Flüssige Mittel bestehen als Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und kurzfristig veräußerbare Wertpapiere mit einer Restlaufzeit bei Erwerb von bis zu drei Monaten. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögens- werte und diesen zugehörige Schulden werden nach IFRS 5 bewertet. Als „zur Veräußerung gehalten“ gelten Ver- mögenswerte, die in ihrem gegenwärtigen Zustand sofort veräu- ßerbar sind und deren Veräußerung höchstwahrscheinlich ist. Dabei kann es sich um einzelne langfristige Vermögenswerte, um zur Veräußerung stehende Gruppen von Vermögens- werten (Veräußerungsgruppen) oder aufzugebende Geschäfts- bereiche handeln. Schulden, die zusammen mit Vermögens- werten in einer Transaktion abgegeben werden, sind Bestandteil einer Veräußerungsgruppe beziehungsweise eines aufgege- benen Geschäftsbereichs und werden als „zur Veräußerung gehaltene Schulden“ ebenfalls gesondert ausgewiesen. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben und sind zum nied- rigeren Wert aus ihrem Buchwert und ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten anzusetzen. Gewinne oder Verluste aus der Bewertung von aufgegebenen Ge- schäftsbereichen mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten werden ebenso wie die Ergebnisse aus der Geschäftstätigkeit beziehungsweise aus der Veräußerung dieser Geschäftsbereiche als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Dagegen werden Gewinne oder Verluste aus der Bewertung einzelner zur Veräußerung gehal- tener Vermögenswerte und von Veräußerungsgruppen bis zu deren endgültiger Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Aktienbasierte Vergütungen werden nach IFRS 2 bewer- tet. Die ab dem 7. November 2002 aufgelegten aktienbasier- ten Vergütungsprogramme werden konzernweit als aktienba- sierte Vergütungen mit Barausgleich bilanziert. Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus den Long-Term-Incentive-Plänen, den Top-Executive-Retention-Plänen und dem Retention-Stock- Award-Plan wurden in Höhe des zu erwartenden Aufwands gebildet, wobei dieser ratierlich über die festgelegte Wartezeit verteilt wird beziehungsweise wurde. Der beizulegende Zeit- wert der Optionen wird mithilfe anerkannter finanzwirtschaftlicher Modelle bestimmt. Dabei erfolgt die Bewertung der Pläne auf der Grundlage des von Black/Scholes entwickelten Options- bewertungsmodells. Zur Lösung des bei den genannten Plä- nen vorliegenden spezifischen Bewertungsproblems werden die Verfahren der Binomialbäume verwendet. Die Berech- nungen wurden von einem externen Gutachter vorgenommen.
