Report-Investor: HOCHTIEF AG - Geschäftsbericht 2009

Hinterbliebenenversorgung beträgt 60 Prozent des Pensionsanspruchs eines Vorstandsmitglieds. Bei Nichtverlängerung beziehungsweise vorzeitiger Auf­ lösung des Dienstvertrags vor Vollendung des 50. Le­ bensjahres erhält der jeweilige Vorstand bis zur Inan­ spruchnahme der regulären Pension ein Übergangsgeld in Höhe von 50 Prozent und im Falle des Ausscheidens nach Vollendung des 50. Lebensjahres ein Übergangs­ geld in Höhe von 75 Prozent des bis zum Austritt erwor­ benen Pensionsanspruchs, gegebenenfalls unter teilwei­ ser Anrechnung anderweitiger Einkünfte. Für ihre Tätigkeit im Board von Leighton haben Dr. Lütke­ stratkötter, Dr. Lohr und Dr. Noé Pensionszusagen er­ halten. Hierfür wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 2008/2009 von Leighton für Dr. Lütkestratkötter, Dr. Lohr und Dr. Noé jeweils acht Tsd. Euro aufgewendet. Der Barwert der Pensionszusagen an aktive und ehe­ malige Vorstandsmitglieder beträgt 52.395 Tsd. Euro (Vorjahr 43.564 Tsd. Euro). Dieser Wert ist vollständig durch Planvermögen in Form von Rückdeckungsversi­ cherungen und den HOCHTIEF­Pensionsfonds abge­ deckt. An frühere Mitglieder des Vorstands oder deren Hinter­ bliebene wurden Beträge in Höhe von 12.613 Tsd. Euro (Vorjahr 3.116 Tsd. Euro) gezahlt. Der Anstieg basiert im Wesentlichen auf der Ausübung von Long­Term­Incen­ tive­Plänen. Zusagen an Vorstandsmitglieder für den Fall der Beendigung der Tätigkeit Falls Aktionäre die Kontrolle über die HOCHTIEF Aktien­ gesellschaft im Sinne der §§ 29, 30 Wertpapiererwerbs­ und Übernahmegesetz erwerben, haben alle Vorstände das Recht, ihr Vorstandsmandat mit einer Frist von sechs Monaten niederzulegen und den Dienstvertrag zum glei­ chen Zeitpunkt zu kündigen. Dieses Recht steht den je­ weiligen Vorstandsmitgliedern auch in weiteren übernah­ meähnlichen Fällen zu, die vertraglich im Einzelnen festgelegt sind (insbesondere bei Erwerb der Mehrheit der Stimmrechte in der Hauptversammlung). Weiterhin besteht dieses Recht auch für den Fall, dass das jeweilige Vorstandsmitglied einem nachhaltigen und substanziellen Druck durch Aktionäre ausgesetzt wird, die seinen Rück­ tritt oder die Vornahme bestimmter Handlungen fordern, die das jeweilige Vorstandsmitglied nicht mit der eigenen Verantwortung für die Führung seines Amts vereinbaren kann. Im Fall der Kündigung oder der einvernehmlichen Beendigung des Dienstvertrags beziehungsweise der Be­ endigung durch Zeitablauf innerhalb von neun Monaten nach einer Übernahme erhält das jeweilige Vorstandsmit­ glied als Entschädigung für die Beendigung des Dienst­ vertrags eine Abfindung von zweieinhalb Jahresbezügen, bestehend aus den festen Jahresbezügen und den er­ folgsorientierten Jahresbezügen, in gemäß Dienstvertrag budgetierter Höhe. Hätte der Dienstvertrag ab Wirksam­ werden der Beendigung noch länger als zweieinhalb Jahre fortbestanden, so erhöht sich die Abfindung ange­ messen. Frühestens nach Ablauf von zweieinhalb Jahren nach Beendigung des jeweiligen Dienstvertrags erhält das ausgeschiedene Vorstandsmitglied ein vertragliches Übergangsgeld nach Maßgabe der Regelungen des mit ihm geschlossenen Pensionsvertrags. Im Hinblick auf die Rechte aus dem Pensionsvertrag wird das ausgeschie­ dene Vorstandsmitglied so behandelt, als ob das Dienst­ verhältnis über den Beendigungszeitpunkt hinaus für wei­ tere drei Jahre bestehen würde. Im Hinblick auf eventuelle Rechte aus Long­Term­Incentive­Plänen der Gesellschaft steht dem ausscheidenden Vorstandsmitglied der An­ spruch auf Abfindung der Rechte aus den laufenden Plä­ nen zu. Macht das ausscheidende Vorstandsmitglied von dem Abfindungsrecht keinen Gebrauch, wird es im Rah­ men der Pläne so behandelt, als ob das Dienstverhältnis über den Beendigungszeitpunkt hinaus für weitere drei Jahre bestehen würde. Diese Zusagen haben alle am­ 20 Geschäftsbericht 2009 (In Tsd. EUR) Zuführung zur Pensions- rückstellung 2009 (2008) Voraussicht- liche Höhe der Pension Dienstzeitauf­ wand Zinsaufwand (Stand 31.12.2009) Dr. Lütkestratkötter 268 (283) 221 (192) 353 Ehlers (bis März 2009) 184 (204) 97 (85) 209 Dr. Lohr 140 (158) 58 (49) 183 Dr. Noé 165 (182) 136 (123) 249 Dr. Rohr 193 (211) 170 (154) 249 Dr. Stieler (seit März 2009) 316 (–) – (–) 183 Vorstand gesamt 1.266 (1.038) 682 (603) 1.426

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