
kein weibliches Mitglied. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, auch Frauen in das Gremium wählen zu lassen – so wohl als Vertreterinnen der Arbeitnehmer als auch der Anteilseigner. Die Entscheidung hierüber bleibt jedoch im Hinblick auf die Anteilseignervertreter im Aufsichts rat dem zukünftigen Wahlvorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung und dem anschließenden Vo tum der Hauptversammlung vorbehalten. Unter Be rücksichtigung des Vorstehenden ist der Aufsichtsrat so zusammengesetzt, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Ein Schwerpunkt der CorporateGovernanceAktivitäten lag auch im Berichtsjahr auf der Weiterentwicklung der ComplianceOrganisation**. Compliance im Sinne von Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unter nehmensinternen Richtlinien ist bei HOCHTIEF bereits seit vielen Jahren eine zentrale Leitungsaufgabe. Neben dem bereits 2002 eingeführten Code of Conduct gibt es dazu inzwischen ein umfassendes Regelwerk. Es wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. In verschiedenen Konzernrichtlinien und Rundschreiben werden die gesetzlichen Bestimmungen näher erläutert und konkretisiert. Für die Weiterentwicklung, Steuerung und Umsetzung ist eine ComplianceOrganisation eingerichtet. Die ComplianceBeauftragten informieren die HOCHTIEF Mitarbeiter regelmäßig über die maßgeblichen gesetz lichen Bestimmungen, den Code of Conduct und die HOCHTIEFinternen Richtlinien. Die Schulungen finden in Form von Präsenzschulungen und durch interaktive ELearningProgramme, etwa durch das elektronische Lernprogramm Antikorruption oder das EDVLernpro gramm zur Verhinderung von Schwarzarbeit und illega ler Beschäftigung, statt. Die ComplianceBeauftragten stehen als Ansprechpartner auch präventiv beratend für Einzelfragen zur Verfügung. Gegenstand der Bera tung waren insbesondere die folgenden Themen: Teil nahme an Kundenveranstaltungen/Einladung von Ge schäftspartnern, Annahme von Geschenken, Sponsoring von kulturellen Veranstaltungen sowie richtiges Verhal ten gegenüber Amtsträgern. Als weiteres ergänzendes ComplianceElement hat HOCHTIEF bereits im Jahr 2009 ein Hinweisgebersystem mit einer internen und einer externen Hotline eingerichtet und sie sukzessiv weiterentwickelt. Der Chief Compliance Officer und eine auf Strafrecht spezialisierte externe Rechtsanwaltssozietät stehen so als Ansprechpartner bereit. HOCHTIEFMitarbeiter können ihnen – auch an onym und vertraulich – Hinweise auf mögliche Compli anceVerstöße in Konzernunternehmen übermitteln. Die Hotline steht auch Dritten offen. Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht ist als Bestandteil des zusam mengefassten Lageberichts anzusehen. Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 Das System der Vorstandsvergütung ist auf eine lang fristige und nachhaltige Unternehmensführung ausge richtet. Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat festgesetzt. Auch das Vergü tungssystem für den Vorstand wird vom Aufsichtsrat beschlossen und regelmäßig überprüft. Der Personal ausschuss des Aufsichtsrats bereitet die entsprechen den Beschlussfassungen des Aufsichtsratsplenums vor. Das Vergütungssystem wurde von der ordentlichen **Weitere Informationen finden Sie auf der Seite 55. Geschäftsbericht 2010 21 ❘ Informationen für die Aktionäre ❘ ❘ Lagebericht ❘ ❘ Konzernabschluss ❘ Gesamtbarbezüge für das Geschäftsjahr 2010 (2009) (In Tsd. EUR) Feste Bezüge Erfolgsorien tierte Bezüge Sachbe züge Gesamt Dr. Lütkestratkötter 816 (785) 1.065 (819) 46 (62) 1.927 (1.666) Dr. Lohr 544 (523) 710 (546) 36 (35) 1.290 (1.104) Dr. Noé 544 (523) 710 (546) 42 (61) 1.296 (1.130) Dr. Rohr 544 (523) 710 (546) 28 (29) 1.282 (1.098) Dr. Stieler 544 (436) 710 (455) 25 (20) 1.279 (911) Vorstand gesamt 2.992 (2.790)*** 3.905 (2.912)*** 177 (207)*** 7.074 (5.909)** *Vorjahreswerte ohne Werte für das im Geschäftsjahr 2009 ausge schiedene Vorstandsmitglied Albrecht Ehlers (gesamt: 242 Tsd. Euro) *