
Geschäftsbericht 2010 89 ❘ Informationen für die Aktionäre ❘ ❘ Lagebericht ❘ ❘ Konzernabschluss ❘ Informatorisch wird darauf hingewiesen, dass über die Pflichtangaben gemäß den vorgenannten Bestimmun- gen des HGB hinaus auch bei anderen Konzerngesell- schaften weitere Vereinbarungen bestehen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen und nachfol- gend auszugsweise und nicht abschließend erwähnt sind: Ein Kontrollwechsel bei der HOCHTIEF AirPort GmbH führt zu verschiedenen Rechtsfolgen. Insbesondere können hierdurch verschiedene Kauf- und Verkaufsver- pflichtungen im Hinblick auf die von der HOCHTIEF AirPort GmbH gehaltenen Beteiligungen ausgelöst werden. Im Geschäftsbereich PPP werden dem Auf- traggeber in den Projektverträgen häufig weitgehende Gestaltungsrechte eingeräumt, die eine Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der jeweiligen Projektge- sellschaft erschweren sollen. Soweit mit den Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines Kontrollwechsels eine Entschädigung vereinbart ist, dient die Vereinbarung dazu, die Unabhängigkeit der Mitglieder des Vorstands zu erhalten. Die übrigen nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB geforderten Angaben betreffen Verhältnisse, die bei der HOCHTIEF Aktiengesellschaft nicht vorliegen. Daher sind wir auf diese in dem mit dem Lagebericht der HOCHTIEF Aktiengesellschaft zusammengefassten Konzernlagebericht nicht näher eingegangen. Weder gibt es Stimmrechtsbeschränkungen, Stimmrechtskon- trollen durch am Kapital der Gesellschaft beteiligte Arbeit- nehmer, Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeange- bots noch Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefug- nisse verleihen. Die im Lagebericht beschriebenen wesentlichen Merk- male des internen Kontroll- und des Risikomanagement- systems im Hinblick auf den Rechnungslegungspro- zess sind zutreffend dargestellt und entsprechen den Kenntnissen des Vorstands. Essen, im Februar 2011 Dr. Herbert Lütkestratkötter Dr. Burkhard Lohr Dr. Peter Noé Dr. Martin Rohr Dr. Frank Stieler