10 Zurück zum Inhaltsverzeichnis erklärung zur unternehmensführung Corporate-governanCe-BeriCht komanagement und die Einhaltung der Berichtspflichten zur Corporate Governance nach § 161 AktG. Mit dem Abschlussprüfer wurde zudem vertraglich vereinbart, dass er den Aufsichtsrat umgehend über auftre- tende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sowie über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse während der Prüfung unterrichtet. Hierzu gab es im Rahmen der Prüfungen für das Geschäftsjahr 2009 keinen Anlass. Transparenz Höft & Wessel setzt die Teilnehmer am Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlichkeit unverzüglich, regelmäßig und zeitgleich über die wirtschaftliche Lage der Unternehmensgruppe und neue Tatsachen in Kenntnis. Der Geschäftsbericht und die Zwischenberichte zu den Quartalen werden im Rahmen der dafür vorgegebenen Fristen veröffentlicht. Über aktuelle Ereignisse und neue Entwicklungen informieren Presseinformationen und gegebenenfalls Ad-hoc-Mitteilungen. Alle Informationen stehen zeitgleich in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung und werden in gedruckter Form sowie über geeignete elektronische Medien wie E-Mail und Internet publiziert. Die Internetseite www.hoeft-wessel.com bietet darüber hinaus umfangreiche Informationen zur Höft & Wessel-Gruppe und zur Höft & Wessel -Aktie. Im Unternehmenskalender werden die geplanten Termine der wesentlichen wiederkehrenden Ereignisse bekannt gegeben, wie Hauptversammlung oder Veröffentlichung des Geschäftsberichts und der Zwi- schenberichte. Er wird ebenfalls auf der Internetseite www.hoeft-wessel.com mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf veröffentlicht. Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat Die Höft & Wessel AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodex, die Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat individualisiert offen zu legen. Die Grundzüge der Vergütungssysteme und die Vergütungen sind im Vergütungsbericht als Teil des Lageberichts im Geschäftsbericht dargestellt. Risikomanagement Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Dem Vorstand der Höft & Wessel-Gruppe stehen umfassende konzernübergrei- fende und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwi- ckelt, den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Einzelheiten zum Risikomanagement in der Höft & Wessel-Gruppe sind im Risikobericht als Teil des Konzernlageberichts im Geschäftsbericht 2009 dargestellt. Hierin ist der gemäß Bilanzrechtsmodernisie- rungsgesetz (BilMoG) geforderte Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem enthalten. Directors’ Dealings - Aktiengeschäfte von Organmitgliedern Das WpHG enthält im § 15a eine Regelung für alle organmitglieder, die bei bestimmten Wertpapier- geschäften beachtet werden muss. Meldepflichtig sind demnach Kauf und Verkauf von Aktien, deren Gesamtwert, bezogen auf die Gesamtzahl der von dem Meldepflichtigen und den Personen seiner engen Beziehung getätigten Geschäfte, innerhalb eines Kalenderjahres 5.000 Euro übersteigt. Sollte diese Geringfügigkeitsschwelle überschritten sein, sind die meldepflichtigen organe bzw. ihre Familienmitglieder verpflichtet, innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss eine schriftliche Meldung sowohl an den Emittenten als auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu senden. Die Höft & Wessel AG wird diese Mitteilungen unverzüglich europaweit veröffentlichen und einen Beleg darüber an die BaFin übermitteln. Im Geschäftsjahr 2009 wurden der Höft & Wessel AG folgende Wertpapiergeschäfte mitgeteilt: Nahestehende Unternehmen/Personen mit maßgeblichem Einfluss Hansjoachim oehmen Aktienkauf 4.000 Aktien
