11HÖFT & WESSEL . GESCHÄFTSBERICHT 2009 Zurück zum Inhaltsverzeichnis Compliance Die Höft & Wessel AG ist verpflichtet, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, vertragliche Verpflichtungen und Selbstverpflichtungen einzuhalten. Der Vorstand hat entsprechend für die Gewährleistung der Rechtsbefolgung durch die Mitarbeiter, also die Compliance, zu sorgen. Dafür hat Höft & Wessel eine entsprechende Compliance-organisation eingerichtet. Die Höft & Wessel AG sieht nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln als ein wesentliches Element seiner Unternehmenskultur. Insiderrichtlinien Unternehmen und deren Mitarbeiter mit Zugang zu Insiderinformationen müssen bestimmte Verhaltensre- geln beachten. Es muss sichergestellt sein, dass der im Unternehmen vorhandene Wissensvorsprung, das sogenannte „Insiderwissen“ nicht zum eigenen Vorteil genutzt oder an Dritte weitergegeben wird. Ziel ist dabei, allen Anlegern dieselben Informationen zur gleichen Zeit zur Verfügung zu stellen, um eine größt- mögliche Transparenz am Aktienmarkt zu erreichen. Um diese Transparenz im Markt zu erreichen, sind von Seiten des Gesetzgebers verschiedene Instrumentarien erlassen worden, deren Beachtung und Einhaltung die Höft & Wessel AG mit Nachdruck verfolgt. In § 13 WpHG wurde der Begriff der Insiderin- formation, die den Emittenten unmittelbar selber betreffen, definiert. Gemäß § 15b WpHG müssen Emit- tenten alle Personen, die bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben, in einem Insiderver- zeichnis erfassen und dieses ständig aktualisieren. Diese Anforderung setzt die Höft & Wessel AG um. Zeitnah zum Inkrafttreten von gesetzlichen Änderungen werden die Mitarbeiter von Höft & Wessel über die jeweiligen Neuerungen informiert. Den Mitarbeitern werden sämtliche Informationen hinsichtlich der unternehmensinternen Insiderrichtlinien und hinsichtlich der Gesetzeslage über das firmeninterne Intranet zugänglich gemacht. Bei Änderungen werden die Mitarbeiter über diese Änderungen informiert. Personen mit besonderen Aufgaben und Mitarbeiter, die durch ihre Tätigkeit mit möglicherweise sensiblen Informa- tionen befasst sind, erhalten ein gesondertes Informationsschreiben, dessen Erhalt und Kenntnisnahme sie bestätigen und zu deren Einhaltung sie sich verpflichten. Die Mitarbeiter in leitenden Funktionen sind darüber hinaus zur Umsetzung der Insiderrichtlinien und für die entsprechende Information der zugeordneten Mitarbeiter verpflichtet. Neue Mitarbeiter in Schlüssel- positionen werden zu Beginn ihrer Tätigkeit besonders detailliert über die rechtlichen Rahmenbedingun- gen aufgeklärt. Auch sie bestätigen die Kenntnisnahme der Insiderregeln der Höft & Wessel AG und verpflichten sich zur Einhaltung. Anteilseigner und nahestehende Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss H & W Holding GmbH Zollner Elektronik AG Anzahl Aktien 3.450.000 891.103 Aktienbesitz der Organmitglieder Aufsichtsrat: - Michael Höft - Rolf Wessel - Manfred Zollner Vorstand: - Hansjoachim oehmen - Peter Claussen Anzahl Aktienoptionen 200.000 Anzahl Aktien 36.527 49.350 1.500 24.000 750 Der Aktienbesitz der organmitglieder und den ihnen zuzurechnenden Familienmitgliedern verhält sich zum 31.12.2009 wie folgt:
