31HÖFT & WESSEL . GESCHÄFTSBERICHT 2009 Zurück zum Inhaltsverzeichnis 4. Risikobericht Mit Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes hat erstmals für das Geschäftsjahr 2009 eine Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rech- nungslegung zu erfolgen. In der Berichterstattung sind alle Teile des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems einzubeziehen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben können. Unter dem Risikomanagement versteht Höft & Wessel ein nachvollziehbares, alle Unternehmensaktivitäten umfassendes System, das auf Basis der vom Vorstand und Aufsichtsrat definierten Risikostrategie ein systema- tisches und permanentes Handeln zur Folge hat. Das Risikomanagement von Höft & Wessel umfasst die Elemente Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken sowie die Entwicklung von Maßnahmen und Vermeidungsstra- tegien hinsichtlich der identifizierten Risiken. Die Beurteilung der Risiken und deren Auswirkung auf die Rechnungslegung erfolgt unter Berücksichtigung ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit sowie deren Ergebnis- auswirkung. Durch die Einbindung des Risikomanage- ments in die Management- und Reportingsysteme stellt Höft & Wessel sicher, dass das Risikomanagement integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse ist. Die Systeme des Risikomanagements sowie die des internen Kontrollsystems umfassen alle für den Konzern- abschluss wesentlichen Tochtergesellschaften mit ihren rechnungslegungsrelevanten Prozessen. Die identifizierten und bewerteten Risiken sowie Vermeidungsstrategien werden mit dem Vorstand abgestimmt. Erforderliche Maßnahmen werden entspre- chend umgesetzt. Des Weiteren erfolgt eine Berichter- stattung an die Managementebenen unterhalb des Vorstands in Abhängigkeit ihres Verantwortungsbereichs. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über die wesentlichen Risiken und die ergriffenen Maßnahmen bzw. Vermeidungsstrategien. Das Risiko- handbuch, in dem die Kommunikationswege aufgeführt und die Gegenmaßnahmen erläutert sind, steht den deutschen Mitarbeitern über das firmeninterne Netzwerk zur Verfügung. Das Risikofrüherkennungssystem ist bei der Höft & Wessel AG seit vielen Jahren im Einsatz und wird regelmäßig überprüft. Das Früherkennungssystem unterliegt einem ständigen Verbesserungsprozess. Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems durch den Abschlussprüfer hat ergeben, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen insbeson- dere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat, und dass das Überwa- chungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. Unter dem Internen Kontrollsystem versteht Höft & Wessel sämtliche vom Management eingeführten Steuerungs- und Überwachungssysteme, die darauf ausgerichtet sind, Entscheidungen des Managements umzusetzen und zu überwachen. Die Systeme gewähr- leisten mit hinreichender Sicherheit, dass unter Berück- sichtigung der identifizierten Risiken ein gesetzeskonfor- mer Konzernabschluss sowie Konzernlagebericht vom Vorstand aufgestellt wird. Wesentliche Elemente der Steuerungssysteme sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und systemimmanente Kontrollen bei der Abschlusserstellung. Das Vieraugenprinzip und die Funktionstrennung sind dabei grundlegende Kontrollmaßnahmen. Des Weiteren wird die Wirksamkeit des rechnungsle- gungsbezogenen internen Kontrollsystems im Einzelfall durch eine prozessunabhängige Stabstelle des Vorstands beurteilt. Wesentliche Risiken Zur Sicherstellung der Liquidität zu jedem Zeitpunkt werden mit Hilfe einer kurzfristigen Liquiditätsplanung und einer mittelfristig rollierenden Bedarfsprojektion die freien Mittel der Gesellschaft kontinuierlich überwacht. Ziel des Liquiditätsmanagements ist es, eine ausrei- chende Finanzierungsflexibilität zu gewährleisten. Grundsätzlich besteht hierbei das Risiko, dass die bestehenden Kreditlinien nicht prolongiert werden. Die Prolongation der Linien ist für den erwarteten Geschäfts- umfang und zur Fortführung des Konzerns erforderlich. Bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses wurden alle Kreditlinien, sofern fällig, planmäßig prolongiert. Dem Vorstand liegen keine Hinweise vor, dass die Prolonga- tion der übrigen Linien nicht planmäßig erfolgt. Im Geschäftsjahr wurden zunächst 20 Prozent der Konzern- Kreditsumme auf eine Laufzeit von drei Jahren umge- stellt. Damit wurde das Risiko aus kurzfristigen Kreditzu- sagen gemindert. Weiterhin besteht ein Liquiditätsrisiko, sofern es zu wesentlichen Verschiebungen von Umsät- zen respektive Zahlungseingängen kommt. Bei einem Anstieg des Zinsniveaus sowie bei einer Veränderung von Kreditkonditionen besteht das Risiko eines steigenden Zinsaufwandes. Dem Zinsänderungsri- siko wird durch Zinssicherungsmaßnahmen und zusätz- lich durch Kreditaufnahmen mit mehrjähriger Laufzeit begegnet.
