In EUR Tsd. Hansjoachim oehmen Peter Claussen Thomas Wolf 2009 428 264 182 2008 388 246 182 2009 70 35 45 2008 18 7 41 2009 - - - 2008 211 - - 2009 497 299 227 2008 617 253 223 Erfolgs- unabhängig Erfolgs- bezogen Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung Gesamt- bezüge 33HÖFT & WESSEL . GESCHÄFTSBERICHT 2009 Zurück zum Inhaltsverzeichnis Der Vorstand der Höft & Wessel AG erhält neben einer fixen Vergütung eine variable Vergütung, die sich am Umsatz und am Vorsteuer-Ergebnis der Höft & Wessel- Gruppe orientiert. Der variable Vergütungsanteil mit langfristiger Anreizwirkung besteht aus Aktienoptionen, die im Rahmen des von der Hauptversammlung am 17. Juni 2005 beschlossenen Aktienoptionsplans an den Vorstand ausgegeben worden sind. Der erfolgsunabhän- gige Teil der Vergütung wird unter Berücksichtigung von Berufserfahrung, Qualifikation und Leistung vom Aufsichtsrat im Einzelfall festgelegt. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes orientiert sich an der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen. Zusätzlich werden die Aufgaben und der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds berücksichtigt. Die erfolgsunabhängige Vergütung umfasst die Grund- vergütung, Sachbezüge und Nebenleistungen (Dienstwa- gen, Gesundheitsvorsorge, Versicherungen). Die Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Die Sachbezüge bestehen im Wesentlichen aus dem nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Wert der Dienstwagennutzung und Zuschüssen zu Versicherun- gen. Die erfolgsbezogenen Vergütungen des Geschäfts- jahres 2009 enthalten Auszahlungen in Höhe von EUR 53 Tsd. für das Jahr 2008. Die entsprechenden Beträge waren im Vorjahr zurückgestellt und sind im Vergütungs- bericht 2008 enthalten. Im Jahr 2008 waren Auszahlun- gen für das Jahr 2007 in Höhe von EUR 248 Tsd. enthalten. Im Geschäftsjahr 2009 wurden keine weiteren Aktienop- tionen ausgegeben. Für die Vorstandsmitglieder bestehen keine Pensionszu- sagen. Den Mitgliedern des Vorstandes wurden im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied keine Leistungen von Dritten zugesagt. Falls die Tätigkeit durch eine Abberufung beendet wird, die nicht im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung erfolgt, erhält Herr oehmen die Vergütung bis zum Ende der Vertragslaufzeit als Abfindung. Darüber hinaus wurde eine Kontrollwechselklausel vereinbart, die es Herrn oehmen gestattet, bei wesentlichen Änderungen der Eigentumsverhältnisse der Gesellschaft das Anstel- lungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist zu kündigen. Falls ein Vorstandsmitglied während der Vertragslaufzeit verstirbt, werden drei Monatsgehälter als Hinterbliebe- nenversorgung gezahlt. Für den Krankheitsfall ist mit den Mitgliedern des Vorstandes eine Lohnfortzahlung für drei Monate vereinbart. B. Weitere Angaben 1. Vergütungsbericht
