Report-Investor: Höft & Wessel AG - Geschäftsbericht 2009

41HÖFT & WESSEL . GESCHÄFTSBERICHT 2009 Zurück zum Inhaltsverzeichnis 1 Berichtende Einheit Die Höft & Wessel AG (im Weiteren auch: „Gesellschaft“ oder „Konzern“) ist eine in Deutschland ansässige Gesellschaft. Der Sitz der Gesellschaft ist in Hannover, Rotenburger Straße 20. In den Konzernabschluss sind alle in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die Höft & Wessel AG über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt. Die Höft & Wessel AG und ihre Tochtergesellschaften entwickeln, fertigen und vertreiben Hard- und Software in folgenden Geschäftssegmenten: • Almex: Ticketing und Telematik für ÖPV, • Metric: Parkraumbewirtschaftung und Leistungen aus Full-Service-Verträgen und • Skeye: Mobile Terminals und PoS-Systeme. 2 Grundsätze der Erstellung Angaben zur Compliance Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 wurde in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union im Wege des Endorsement-Prozesses übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) auf- gestellt und gemäß Vorstandsbeschluss vom 5. März 2010 zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Standards, die im Berichtsjahr zum ersten mal angewendet werden: • änderung des IAS 1: Darstellung des Abschlusses. Die wesentlichen Änderungen des IAS 1 umfassen die Darstellung der nicht anteilseignerbezogenen Eigenka- pitalveränderungen, die Erfordernis zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz der frühesten Vergleichsperiode (3. Bilanz), die Angabe der Ertragsteuereffekte für die einzelnen Komponenten des other comprehensive income sowie die Ersetzung der Begriffe balance sheet und income statement durch statement of financial position und statement of comprehensive income (vgl. Konzern-Gesamtergebnisrechnung). • änderung des IAS 23: Fremdkapitalkosten. Diese Änderung verbietet die option, Fremdkapitalkosten als Aufwand zu behandeln, und verlangt eine Aktivierung bei dem zugehörigen Vermögenswert (vgl. Anhangangabe Nr. 6). • IFRS 8: Geschäftssegmente. IFRS 8 bezieht den Managementansatz in die Segmentberichterstattung stärker mit ein. Dabei werden Angaben zu Segmentin- formationen gefordert, welche den Entscheidungsträ- gern als Grundlage für die Steuerung der Segmente dienen (vgl. Anhangangabe Nr. 5). Neue Standards, die noch nicht angewendet werden. Folgende Standards sind bereits veröffentlicht und von der Europäischen Union übernommen, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden: • IFRS 3: Business Combinations (Umfassende überarbeitung). Die Änderungen betreffen insbeson- dere die Behandlung von Transaktionskosten, die Behandlung von Minderheiten und die Berücksichti- gung bedingter Kaufpreisbestandteile. Der Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 30. Juni 2009 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderung dieses Standards eine Auswirkung auf die künftigen Konzernabschlüsse der Höft & Wessel AG haben wird. • IAS 27: Consolidated and Separate Financial State- ments (überarbeitung). Die Änderungen von IAS 27 ermöglichen es dem Unternehmen, bei erstmaliger Anwendung der IFRS in ihren IFRS-Einzelabschlüssen die Anschaffungskosten einer Beteiligung entweder in Höhe des beizulegenden Zeitwerts oder des Buch- werts nach den zuvor angewendeten nationalen Rechnungslegungsvorschriften zu bestimmen. Diese Regelung gilt sowohl für gemeinschaftlich geführte Unternehmen, assoziierte Unternehmen als auch für Tochterunternehmen. Der Standard ist für Geschäfts- jahre anzuwenden, die am oder nach dem 30. Juni 2009 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderung dieses Standards eine Auswirkung auf die künftigen Konzernabschlüsse der Höft & Wessel AG haben wird. • IAS 32: Financial Instruments: Classification of Rights Issues (überarbeitung). Die Änderungen regeln die Bilanzierung beim Emittenten von Bezugs- rechten, optionen und optionsscheinen auf den Erwerb einer festen Anzahl von Eigenkapitalinstrumen- ten, die in einer anderen Währung als der funktionalen Währung des Emittenten denominiert sind. Der Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 31. Januar 2010 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderung dieses Standards eine Auswirkung auf die künftigen Konzernabschlüsse der Höft & Wessel AG haben wird. • IAS 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewer- tung – zulässige Grundgeschäfte im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Eligible Hedged Items) betrifft Ergänzungen des IAS 39 im Kontext der Abbildung von Sicherungsgeschäften (Hedge Accoun- ting) hinsichtlich der Voraussetzungen für die Absiche- rung von Inflationsrisiken als Grundgeschäft und der Verwendung von optionen zur Absicherung einseitiger Risiken. Die Änderung ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen, anzuwenden.

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