Zurück zum Inhaltsverzeichnis 42 Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderung dieses Standards eine Auswirkung auf die künftigen Konzern- abschlüsse der Höft & Wessel AG haben wird. • IFRIC 12 Service Concession Arrangements befasst sich mit der Fragestellung, wie Unternehmen, die im Auftrag von Gebietskörperschaften öffentliche Leistungen, wie etwa den Bau von Straßen, Flughäfen, Gefängnissen oder Energieversorgungsinfrastrukturen anbieten, die sich aus den vertraglichen Vereinbarun- gen ergebenden Rechte und Pflichten zu bilanzieren haben. IFRIC 12 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 29. März 2009 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass diese Interpretation eine Auswirkung auf die künftigen Konzernabschlüsse der Höft & Wessel AG haben wird. • IFRIC 15: Agreements for the Construction of Real Estate. Gegenstand sind die Klassifizierung von Immobilienverträgen, Regelungen zur Umsatzrealisie- rung sowie die Behandlung von Verpflichtungen nach einer Veräußerung. IFRIC 15 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass diese Interpre- tation eine Auswirkung auf die künftigen Konzernab- schlüsse der Höft & Wessel AG haben wird. • IFRIC 16: Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation. Gegenstand sind die Identifikation des Währungsrisikos, das Gegenstand einer Sicherungsbe- ziehung ist, Bestimmungen zur Höhe des maximal zu sichernden Betrags der Konzerneinheiten, die ein Sicherungsinstrument halten können, und die buchhal- terische Erfassung bei einer Entkonsolidierung. IFRIC 16 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2009 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass diese Interpretation eine Auswirkung auf die künftigen Konzernabschlüsse der Höft & Wessel AG haben wird. • IFRIC 17: Distributions of Non-Cash Assets to Owners regelt Themen, wie ein Unternehmen andere Vermögenswerte als Zahlungsmittel zu bewerten hat, die es als Gewinnausschüttung an die Anteilseigner überträgt. IFRIC 17 ist auf Geschäftsjahre anzuwen- den, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass diese Interpretation eine Auswirkung auf die künftigen Konzernabschlüsse der Höft & Wessel AG haben wird. • IFRIC 18: Transfer of Assets from Customers ist nach Auffassung des IASB insbesondere relevant für den Energiesektor, ist aber nicht auf diesen beschränkt. Sie stellt die Anforderungen der IFRSs für Vereinbarungen klar, bei denen ein Unternehmen von einem Kunden ein objekt, eine Anlage oder Betriebs- mittel erhält, die das Unternehmen dann entweder dazu verwenden muss, den Kunden mit einem Leitungsnetz zu verbinden oder dem Kunden einen permanenten Zugang zur Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren. Ebenfalls behandelt werden solche Fälle, bei denen ein Unternehmen Zahlungsmittel mit der Auflage erhält, einen der vorgenannten Vermögenswerte zu erwerben oder herzustellen. IFRIC 18 ist auf Übertragungen von Vermögenswerten anzuwenden, die das Unternehmen am oder nach dem 1. Juli 2009 erhält. Es ist nicht zu erwarten, dass diese Interpretation eine Auswirkung auf die künftigen Konzernabschlüsse der Höft & Wessel AG haben wird. Standards und Interpretationen, die noch nicht von der EU verabschiedet und erst zu einem zukünfti- gen zeitpunkt anzuwenden sind: • IFRIC 14, IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungs- orientierten Vermögenswertes, mindestdotie- rungspflichten und ihre Wechselwirkung. Die Änderungen sehen vor, dass der wirtschaftliche Vorteil der Beitragsvorauszahlung eines Unternehmens, die zu einer Reduzierung der künftigen Beitragszahlungen führt, als Vermögenswert zu aktivieren ist. Die Änderungen des IFRIC 14 sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass diese Interpretation eine Auswirkung auf die künftigen Konzernabschlüsse der Höft & Wessel AG haben wird. • IFRIC 19: Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten mit Eigenkapitalinstrumenten. IFRIC 19 stellt die bilanzielle Behandlung neu verhandelter Vertragsbe- dingungen dar, bei denen eine finanzielle Verbindlich- keit vollständig oder teilweise durch die Ausgabe eigener Eigenkapitalinstrumente getilgt wird. Der Standard ist verpflichtend anzuwenden auf Geschäfts- jahre, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass diese Interpretation eine Auswirkung auf die künftigen Konzernabschlüsse der Höft & Wessel AG haben wird. • Die änderungen des IFRS 1, Erstmalige Anwen- dung der International Financial Reporting Standards. Der Standard sieht zusätzliche Ausnah- men von der grundsätzlich verpflichtenden retrospekti- ven Anwendung aller zum Abschlussstichtag des ersten IFRS-Abschlusses geltenden Standards und Interpretationen vor. Die Änderungen des IFRS 1 sind verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen Auswirkungen auf die künftigen Konzernabschlüsse haben werden. KoNZERNANHANG
