43HÖFT & WESSEL . GESCHÄFTSBERICHT 2009 Zurück zum Inhaltsverzeichnis • Die änderungen des IFRS 2 - Anteilsbasierte Vergütungen – Anteilsbasierte Vergütungstrans- aktionen mit Barausgleich. In dem Falle, in dem die Begleichung durch Eigenkapitalinstrumente erfolgt, richtet sich die Bilanzierung nach den Vorschriften des IFRS 2 für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente. Wird die Zusage mittels einer Barauszahlung abgegolten, sind die Bilanzierungsvorschriften des IFRS 2 für Transaktio- nen mit Barausgleich maßgeblich. Die Änderungen des IFRS 2 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, anzuwenden. Es ist nicht zu erwarten, dass die Änderungen des IFRS 2 eine wesentliche Auswirkung auf die künftigen Konzernab- schlüsse haben werden. • Der Standard IFRS 9, Finanzinstrumente, überar- beitet die Vorschriften des IAS 39, Finanzinstru- mente. Der Standard repräsentiert dabei die erste Projektphase des vollständigen Ersatzes des IAS 39. Der IFRS 9 teilt alle gegenwärtig in den Anwendungs- bereich des IAS 39 fallenden finanziellen Vermögens- werte in zwei Klassifizierungskategorien auf: „Bewer- tung zu fortgeführten Anschaffungskosten“ und „Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“. IFRS 9 ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass der Standard signifikante Auswir- kungen auf die künftigen Konzernabschlüsse haben wird. • IAS 24, Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, (überar- beitet 2009). Dieser Standard beinhaltet eine Klarstellung der bislang bestehenden Regelungen des IAS 24. Die Überarbeitung der Definition von nahe stehenden Unternehmen und Personen bildet dabei einen Schwerpunkt. Weiterhin enthält der überarbei- tete IAS 24 Erleichterungsvorschriften für Unterneh- men, die unter beherrschendem Einfluss, gemein- schaftlicher Führung oder dem maßgeblichen Einfluss der öffentlichen Hand stehen. IAS 24 (überarbeitet 2009) ist verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwen- den, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Es ist nicht zu erwarten, dass der überarbeitete IAS 24 wesentliche Auswirkungen auf künftige Konzernab- schlüsse haben wird. Bewertungsgrundlagen Der Konzernabschluss wurde grundsätzlich auf Basis der historischen Anschaffungskosten aufgestellt. Sofern der erzielbare Betrag geringer ist, werden außerplanmäßige Wertminderungen vorgenommen. Finanzinstrumente werden zum Marktwert bewertet. Berichtswährung Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Zur Verbes- serung der Übersichtlichkeit und Klarheit des Konzernab- schlusses wurde dieser in tausend Euro aufgestellt. Ermessensausübung und Schätzunsicherheiten Die IFRS-konforme Aufstellung des Abschlusses verpflich- tet das Management, gewisse Schätzungen und Annahmen zu treffen, welche die Wertansätze von Vermögenswerten, Schulden, Umsätzen und Aufwen- dungen betreffen können. Die aktuellen Gegebenheiten können von diesen Annahmen abweichen. Schätzungen und deren zugrunde liegenden Annahmen werden regelmäßig überprüft. Insbesondere folgende Informati- onen waren von Annahmen und Schätzungen betroffen: (a) Gebäudeleasing/Mietgeräteleasing Der Konzern betreibt sein Geschäft in angemieteten Verwaltungs- und Lagergebäuden. Weiterhin werden für die Vermietung an Kunden vorgesehene Gerätepools an Leasinggesellschaften veräußert und zurückgemietet. Nach den zugrunde liegenden vertraglichen Vereinba- rungen ist davon auszugehen, dass der jeweilige Leasinggeber die wesentlichen Chancen und Risiken trägt. Die Verträge wurden daher als operating-Leasing- verhältnis qualifiziert. (b) Latente Steuern auf Verlustvorträge Den bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich der Nutzung von Verlustvorträgen im Zeitablauf wurde insoweit Rechnung getragen, dass für die Bewertung der Ansprüche die erwarteten Erträge der kommenden drei Jahre zugrunde gelegt wurden. Für den englischen Teilkonzern wurde im Berichtsjahr der Zeitraum auf vier Jahre ausgedehnt, da auf Basis der neu gewonnenen län- gerfristigen Aufträge eine größere Planungssicherheit als in der Vergangenheit gegeben ist. (c) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Bei den Einzelwertberichtigungen wurde die Wahr- scheinlichkeit des Zahlungseinganges geschätzt. (d) Rückstellungen Im Bereich der Pensionsrückstellungen wurden verschie- dene Annahmen hinsichtlich der erwarteten Lebensdauer sowie der zukünftigen Marktentwicklungen im Bereich der Zinsen, Renten und Vermögensentwicklung der Aktienmärkte getroffen. Im Einzelnen wird auf die in Anhangangabe (16) gemachten Angaben verwiesen.
