Report-Investor: Höft & Wessel AG - Geschäftsbericht 2009

Zurück zum Inhaltsverzeichnis 46 Vergütungen der Organmitglieder Hinsichtlich der nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB erforderli- chen Angaben wird auf die Ausführungen im Lagebe- richt verwiesen. Der Marktwert der Aktienoptionen wird im Personalauf- wand erfasst. Die Gegenposition ist eine entsprechende Erhöhung der Kapitalrücklage. Dabei werden die Gesamtaufwendungen über den Zeitraum der Sperrfrist zur Ausübung der optionen verteilt. Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, sofern zum aktuellen Stichtag eine Verpflichtung besteht, die auf einem in der Vergangenheit liegenden Ereignis beruht, verlässlich in der Höhe schätzbar ist, und sofern ein zukünftiger Mittelabfluss wahrscheinlich ist. Rückstellungen für Gewährleistungen werden zum Zeitpunkt der Realisierung des Umsatzes aus dem Verkauf von Gütern und Leistungen gebildet. Die Höhe basiert auf den Erfahrungen aus der Vergangenheit und berücksichtigt die Wahrscheinlichkeit des Eintritts. Das Risiko der Inanspruchnahme aus Gewährleistungsver- pflichtungen wird mit 1,5 Prozent der Umsatzerlöse eingeschätzt. Abgegrenzte Schulden Abgegrenzte Schulden für personalbezogene Aufwen- dungen, ausstehende Eingangsrechnungen und andere Schulden, die aufgrund ihrer vergleichsweise höheren Sicherheit bezüglich Zeitpunkt und/oder Höhe der erwarteten Ausgaben als „abgegrenzte Schulden“ zu qualifizieren sind, werden unter der Position „Kurzfristige Schulden“ ausgewiesen. Schulden für Ertragsteuern werden unter der Position „Laufende Ertragsteuerschul- den“ ausgewiesen. Erlösrealisierung (a) Warenlieferungen Die Erlösrealisierung wird zum Zeitpunkt des Übergangs der maßgeblichen Risiken, Chancen, von Nutzen, Lasten und der Verfügungsmacht auf den Käufer vorgenom- men, sofern die Höhe der im Zusammenhang mit dem Verkauf entstehenden Aufwendungen sowie der Erlöse verlässlich bestimmt werden können und der wirtschaft- liche Nutzenzufluss wahrscheinlich ist. Der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bestimmt sich nach den vertraglich vereinbarten Abnahme- bzw. Lieferbedingungen. Skonti, Boni und Rabatte werden individuell ausgehandelt und von den Erlösen abgesetzt. (b) Dienstleistungen Die Erlösrealisierung aus erbrachten Dienstleistungen, die nicht Nebenbestandteil zur Hauptleistung aus einer Warenlieferung sind, erfolgt zum Zeitpunkt der Erbrin- gung der vollständigen vertragsgemäßen Leistung. Leasing Zahlungen im Rahmen von operating-Leasingverträgen werden linear über die Dauer des Vertrages im Aufwand erfasst. Zahlungen im Rahmen von Finanzierungsleasing werden aufgeteilt. Der Zinsanteil wird im Finanzierungsergebnis erfasst, während der Tilgungsanteil gegen die zum Zeitpunkt der Aktivierung gebildeten Verbindlichkeiten verrechnet wird. Die im Falle eines Finanzierungsleasings aktivierten Vermögenswerte werden über ihre gewöhn- liche Nutzungsdauer abgeschrieben. zinserträge und zinsaufwendungen Zinserträge aus Festgeldanlagen sind in der Gewinn-und- Verlust-Rechnung im Finanzierungsergebnis periodenge- recht erfasst. Zinsaufwendungen aus Kreditinanspruchnahmen bei Banken, aus Finanzierungsleasing und Zinssicherungsge- schäften sowie übrige Zinsaufwendungen sind ebenfalls im Finanzierungsergebnis erfasst. Die erfassten Zinsauf- wendungen werden nach der Effektivzinsmethode berechnet. Fremdwährungsumrechnung Erträge und Aufwendungen aus der Umrechnung von Fremdwährungspositionen sind in den sonstigen Erträgen bzw. sonstigen Aufwendungen erfasst. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden nach den steuerlichen Vorschriften der Ansässigkeits- staaten der Konzerngesellschaften ermittelt. Für Unterschiede aus der Anwendung von unterschiedli- chen Rechnungslegungsgrundsätzen nach IFRS und lokalem Steuerrecht werden latente Steuern aus tempo- rären Differenzen gebildet (Verbindlichkeiten-Methode). Aktivisch ausgewiesene latente Steuern aus Verlustvor- trägen und temporären Differenzen werden in Höhe ihres voraussichtlich zukünftigen Nutzens zu lokalen Steuersätzen bewertet und zu jedem Bilanzierungsstich- tag überprüft. Sonstige Steuern werden als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen. KoNZERNANHANG

Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download