Report-Investor: Höft & Wessel AG - Geschäftsbericht 2009

Langfristige finanzielle Schulden (in EUR Tsd.) Unbesicherte Schulden gegenüber Banken Finanzielle Schulden aus Leasing Gesamt Kurzfristige finanzielle Schulden (in EUR Tsd.) Unbesicherte Schulden gegenüber Banken Finanzielle Schulden aus Leasing Verpflichtung aus Forderungsverkauf Gesamt Bedingungen/Rückzahlungsübersicht Schulden (in EUR Tsd.) Besicherte Schulden gegenüber Banken Unbesicherte Schulden gegenüber Banken Finanzielle Schulden aus Leasing Rückzahlungsverpflichtung aus Forderungsverkauf 2008 - 77 77 2008 12.443 244 2.396 15.083 Buchwert 2008 - 12.443 321 2.396 2009 3.000 20 3.020 2009 12.957 197 - 13.154 Buchwert 2009 - 15.957 217 - Fälligkeit - 2010 - 2012 2010 - 2015 - In EUR Tsd. Gewichteter Durchschnitt ausgegebener Aktien Den Aktionären zurechenbares Periodenergebnis Ergebnis je Aktie (in Euro) 2008 8.497 (6.751) (0,79) 2009 8.697 1.854 0,21 2008 8.497 (6.751) (0,79) 2009 8.497 1.854 0,22 Unverwässert Verwässert 55HÖFT & WESSEL . GESCHÄFTSBERICHT 2009 Zurück zum Inhaltsverzeichnis 13 Ergebnis je Aktie Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie basiert auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Periodenergebnis in Höhe von EUR 1.854 Tsd. (Vorjahr: EUR -6.751 Tsd.) sowie dem gewichteten Durchschnitt der ausgegebenen Stammaktien über 8.497.490 Stück. Für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird diese Anzahl um den gewichteten Durch- schnitt der Anzahl der potenziell verwässernden Aktien aus Aktienoptionen erhöht. Aus der Umwandlung von Aktienoptionen resultiert unverändert zum Vorjahr eine potenziell verwässernde Aktienanzahl von 200.000 Aktien. Da bei einer Verwässerung eine Beeinflussung zuungunsten der Aktionäre gemeint ist, kann es bei einem Periodenverlust keine Verwässerung ergeben. 14 Finanzielle Schulden Diese Anhangangabe gibt einen Überblick über die vertraglichen Regelungen der zinstragenden Schulden des Konzerns. Hinsichtlich der Risiken aus Veränderun- gen der Zinsen, der Währungskurse und der Liquidität wird auf Anhangangabe (19) verwiesen. Die Rückzahlungsverpflichtung aus Forderungsverkauf im Vorjahr betraf bereits bezahlte, aber vertragsgemäß noch nicht an das finanzierende Institut weitergeleitete Zahlungseingänge von Kunden.

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