Report-Investor: Höft & Wessel AG - Geschäftsbericht 2009

Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 erklärung zur unternehmensführung Corporate-governanCe-BeriCht Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der Höft & Wessel-Gruppe. Vorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß § 289a HGB Abs. 1 über Unternehmensführung und entsprechend Abs. 2 darin aufgenommen (1) die Erklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG), (2) Angaben zu über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Unternehmensführungspraktiken und (3) Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate- Governance-Kodex. Wirkungsvolle Corporate Governance hat für die Höft & Wessel-Gruppe einen hohen Stellenwert. Durch die Corporate Governance stellt Höft & Wessel eine verantwortungsbewusste, auf Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle des Unternehmens sicher. Die wesentlichen Grundlagen sind das deutsche Aktiengesetz (AktG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und der Deutsche Corporate- Governance-Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat der Höft & Wessel AG begrüßen die Vorlage des Deutschen Corporate-Gover- nance-Kodex. Bereits im Oktober 2001 hatte die Unternehmensführung der Höft & Wessel AG eigene Corporate-Governance-Grundsätze beschlossen und veröffentlicht und war damit in einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Gesetzgebung zuvorgekommen. (1) Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß §§ 161 AktG, 15 EG AktG zum Corporate- Governance-Kodex Die Höft & Wessel AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodex in der Fassung vom 18. Juni 2009 und wird ihnen auch zukünftig entsprechen, mit den nachfolgend aufgeführ- ten, wenigen Ausnahmen: • Selbstbehalt bei D&O-Versicherungen (Ziffer 3.8) Die bei der Höft & Wessel AG bestehenden D&O-Versicherungsverträge sehen zur Zeit noch keinen Selbstbehalt vor. Die Höft & Wessel AG ist nicht der Auffassung, dass die Motivation und Verantwor- tung, mit der die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates ihre Aufgabe wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt verbessert werden kann. Die Höft & Wessel AG wird jedoch ihre bestehen- den D&O-Versicherungsverträge an die geltende Rechtslage anpassen. • Nominierungsausschuss (Ziffer 5.3.3) Angesichts der Größe des Aufsichtsrates werden die Aufgaben des Nominierungsausschusses vom Aufsichtsrat gesamtheitlich wahrgenommen. • Zusammensetzung des Aufsichtsrates (Ziffer 5.4.1) Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates soll unter anderem auch auf eine festzulegende Alters- grenze für Aufsichtsratsmitglieder geachtet werden. Die Höft & Wessel AG hat keine Altersgrenze festgelegt, sondern entscheidet statt dessen aufgrund von Eignung und Leistungsfähigkeit der Mitglieder. Eine Diskriminierung aufgrund des Alters wird so sicher ausgeschlossen. • Erfolgsorientierte Vergütung und Berücksichtigung der Ausschusstätigkeit in der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Ziffer 5.4.7) Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt eine erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichts- rates, sowie die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrates in der Vergütung der Aufsichtsrats- mitglieder zu berücksichtigen. Die Höft & Wessel AG ist nicht der Auffassung, dass eine separate Honorierung von Ausschusstätigkeiten oder eine erfolgsorientierte Vergütung das Engagement der Aufsichtsratsmitglieder weiter verbessern kann. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom März 2009 hat die Höft & Wessel AG dem Kodex in der Fassung vom 6. Juni 2008, mit den in der letzten Entsprechenserklärung aufgeführten Ausnahmen, entsprochen. Hannover, den 5. März 2010 [Siehe auch www.hoeft-wessel.com/de/aktie/cg.htm]

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