Report-Investor: Höft & Wessel AG - Geschäftsbericht 2009

9HÖFT & WESSEL . GESCHÄFTSBERICHT 2009 Zurück zum Inhaltsverzeichnis (2) Die Höft & Wessel AG hat zu Unternehmensführungspraktiken über die gesetzlichen Anfor- derungen hinausgehend Unternehmensleitlinien formuliert, die auf der Internetseite unter www.hoeft-wessel.com/de/pdf/leitlinien.pdf veröffentlicht sind. (3) Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre der Höft & Wessel AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Jeder Aktionär ist bei rechtzeitiger Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Darüber hinaus haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, eine Aktionärsvereinigung oder den von der Höft & Wessel AG benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Die Hauptversammlung 2010 findet am 17. Juni 2010 statt. Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und auf der Internetseite der Höft & Wessel AG zur Verfügung gestellt. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Höft & Wessel AG besteht aus sechs Mitgliedern. Das Aufsichtsratsgremium wählt selbst aus seiner Mitte den Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat wurde auf der Hauptversammlung 2008 für fünf Jahre gewählt und hat einen Bilanzausschuss gebildet. Der Bilanzausschuss besteht aus den Herren Höft und Dr. Künnemann. Der Bilanzausschuss ist zu zwei Sitzungen zusammen getreten und hat in drei Telefonkonferenzen die Quartalsabschlüsse vor ihrer Veröffentlichung erörtert. Der Konzernabschluss sowie der Prüfungsbericht wurden ausführlich mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer der Gesell- schaft beraten und die Diskussion im Plenum des gesamten Aufsichtsrates vorbereitet. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstandes. Wesentliche Entscheidungen des Vorstandes bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage der Unternehmensgruppe einschließlich des Risikomanagements sowie über die Compliance. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands intensiv begleitet. Er war an Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen maßgeblich beteiligt. Darüber hinaus trafen sich Mitglie- der des Aufsichtsrats und des Vorstands regelmäßig zu Informations- und Konsultationsgesprächen. [Siehe auch Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht 2009] Vorstand Der Vorstand der Höft & Wessel AG besteht zurzeit aus drei Mitgliedern. Sie führen als Leitungsorgan die Geschäfte der Gesellschaft mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, der Planung, der Finanzierung und der Geschäfts- lage. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Die Höft & Wessel-Gruppe stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der Höft & Wessel AG wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt. Der Konzernabschluss wird vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie vom Aufsichtsrat geprüft. Die Zwischenberichte werden vor der Veröffentlichung vom Bilanzausschuss mit dem Vorstand erörtert. Der Konzernabschluss der Höft & Wessel-Gruppe und der Jahresabschluss der Höft & Wessel AG wurden von dem durch die Hauptversammlung 2009 gewählten Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft, Hannover, geprüft. Die Prüfungen erfolgten nach deutschen Prüfungsvorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss- prüfung; ergänzend wurden die International Standards on Auditing beachtet. Sie umfassten auch das Risi-

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