Report-Investor: Homag Group AG - Geschäftsbericht 2009

Der Einzelabschluss der HOMAG Group AG wird nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), der Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers erfolgt gemäß den ge- setzlichen Bestimmungen durch die Hauptversammlung. Vor der Unterbreitung des Wahlvor- schlages für die Abschlussprüfung holt der Aufsichtsrat eine Erklärung des vorgesehenen Prüfers ein, ob und ggf. welche geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und der HOMAG Group AG und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an einer Unabhängigkeit begründen können. In einer Vereinbarung wird mit dem Abschluss- prüfer vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über während der Prüfung auftre- tende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, so- weit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Aufsichtsrat vereinbart weiter mit dem Abschlussprüfer, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats we- sentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durch- führung der Abschlussprüfung ergeben, und dass der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat informiert bzw. im Prüfungsbericht vermerkt, wenn er bei der Durchführung der Abschluss- prüfung Tatsachen feststellt, aus denen sich eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Auf- sichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergibt. Der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Dem Vorstand stehen umfassende konzernübergreifende und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt, den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst und von dem Ab- schlussprüfer beurteilt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehen- de Risiken und deren Entwicklung. Der Aufsichtsrat überprüft darüber hinaus regelmäßig selbst die internen Kontrollsysteme (Risikomanagement, Interne Revision) der HOMAG Group AG auf ihre Effektivität. Einzelheiten zum Risikomanagement sind im Risikobericht als Teil des Lageberichts dargestellt. Hierin ist der gemäß Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geforderte Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem enthalten. Die HOMAG Group AG setzt die Teilnehmer am Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlich- keit unverzüglich, regelmäßig und gleichzeitig über die wirtschaftliche Lage des Konzerns und neue Tatsachen in Kenntnis. Der Geschäftsbericht, der Halbjahresfinanzbericht sowie die Zwischenberichte zu den Quartalen werden im Rahmen der dafür vorgesehenen Fristen ver- öffentlicht. Sofern außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung bei der HOMAG Group AG Tatsachen eintreten, die geeignet sind, den Börsenkurs der Aktie der HOMAG Group AG erheblich zu beeinflussen, werden diese durch Ad-hoc-Mitteilungen bekannt gemacht, sofern nicht die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 WpHG erfüllt sind und der Vorstand davon Gebrauch macht. HOMAG Group AG Geschäftsbericht 2009 Umgang mit Risiken Transparenz Rechnungslegung und Abschlussprü- fung

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