Report-Investor: Homag Group AG - Geschäftsbericht 2009

HOMAG Group AG Geschäftsbericht 2009 IAS 16 Sachanlagen: Erlöse aus den zur Vermietung gehaltenen Sachanlagen, die nach der Vermietung üblicherweise im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit veräußert werden, sind unter den Umsatzerlösen auszuweisen. IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer: Neben der Überarbeitung mehrerer Definitionen wird klargestellt, dass Planänderungen, die in einer Reduzierung der Leistungen für in künf- tigen Perioden zu erbringende Arbeitsleistungen resultieren, als Plankürzung zu bilanzieren sind. Planänderungen, bei denen sich die Leistungskürzung auf die bereits erbrachte Arbeits- leistung bezieht, sind dagegen als nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand zu erfassen. IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand: Für un- oder niedrig verzinsliche Darlehen besteht künftig die Verpflichtung zur Berechnung des Zinsvorteils. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem erhaltenen Betrag und dem abgezins- ten Betrag ist als Zuwendung der öffentlichen Hand zu bilanzieren. IAS 23 Fremdkapitalkosten: Die Definition von Fremdkapitalkosten wurde insofern über- arbeitet, als die Leitlinien in IAS 39 zum Effektivzinssatz übernommen wurden. IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS: Es wurde klargestellt, dass die Bilanzierung eines Tochterunternehmens in Übereinstimmung mit IAS 39 zum beizulegen- den Zeitwert im separaten Einzelabschluss eines Mutterunternehmens auch dann beizube- halten ist, wenn das Tochterunternehmen als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird. IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen: Da der im Buchwert eines Anteils an einem assoziierten Unternehmen enthaltene Geschäfts- oder Firmenwert nicht getrennt ausgewie- sen wird, wird er auch nicht separat auf eine etwaige Wertminderung geprüft. Stattdessen wird der gesamte Buchwert des Anteils als ein einziger Vermögenswert dem Wertminde- rungstest unterworfen und bei Bedarf wertgemindert. Es wird nunmehr klargestellt, dass auch eine Wertaufholung des in früheren Berichtsperioden wertberichtigten Anteils an einem assoziierten Unternehmen insgesamt als Erhöhung dieses Anteils zu erfassen und nicht auf einen darin enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwert zu verteilen ist. Eine weitere Änderung betrifft die Angabepflichten über solche Anteile an assoziierten Unternehmen, die in Über- einstimmung mit IAS 39 zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Künftig finden auf diese Anteile nur die Anforderungen des IAS 28 Anwendung, wonach Art und Umfang erheb- licher Beschränkungen der Fähigkeit des assoziierten Unternehmens, Finanzmittel in Form von Barmitteln oder Darlehenstilgungen an das Unternehmen zu transferieren, anzugeben sind. IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern: Es wird klargestellt, dass sich in Ab- schlüssen, die auf Basis von historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt werden, Vermögenswerte und Schulden, die zu beizulegenden Zeitwerten zu bewerten sind bzw. bewertet werden können, nicht allein auf die Sachanlagen und Finanzinvestitionen beschränken müssen. IAS 31 Anteile an Joint Ventures: Die Änderung betrifft die Angabepflichten über solche Anteile an Joint Ventures, die in Übereinstimmung mit IAS 39 zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Künftig finden auf diese Anteile nur die Anforderungen des IAS 31 An- wendung, wonach die Verpflichtungen des Partnerunternehmens und des Joint Ventures sowie eine Zusammenfassung der Finanzinformationen über die Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen anzugeben sind.

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