Report-Investor: Indus Holding AG - Geschäftsbericht 2009

InformatIonenKonzernabschlusslageberIchtunternehmenundaKtIonäre 15 helmut ruwisch Jürgen abromeit (Vorsitzender des Vorstands) (Verantwortlicher Vorstand für corporate governance) für den aufsichtsrat dr. Jürgen allerkamp (Verantwortliches aufsichtsratsmitglied für corporate governance) brief an die aktionäre organe bericht des aufsichtsrats [ corporate governance aktie ■ Entsprechenserklärung Im dezember 2009 gaben der Vorstand und der aufsichtsrat der Indus holding ag eine entspre- chenserklärung mit folgendem Wortlaut ab: Vorstand und aufsichtsrat erklären, dass das unter- nehmen den empfehlungen des deutschen corpo- rate governance Kodex in der fassung vom 18. Juni 2009 in wesentlichen Punkten entspricht und in der Vergangenheit entsprochen hat. auch in zukunft beabsichtigen Vorstand und aufsichtsrat, die empfehlungen zu beachten. dabei gelten folgende ausnahmen: Kodex Ziffer 3.8: für die mitglieder des aufsichtsrats wurde und wird beim abschluss einer d&o-Versicherung kein selbstbehalt vereinbart. der Kodex empfiehlt, bei abschluss von haftpflicht- versicherungen für aufsichtsratsmitglieder (sog. directors and officers liability Insurance – d&o- Versicherung) einen selbstbehalt vorzusehen, während der selbstbehalt bei abschluss einer d&o- Versicherung für Vorstandsmitglieder gesetzlich vorgeschrieben ist. die Indus holding ag ist der auffassung, dass die Vereinbarung eines selbst- behalts nicht geeignet wäre, die motivation und Verantwortung zu verbessern, mit denen die mit- glieder des aufsichtsrats die ihnen übertragenen aufgaben und funktionen wahrnehmen. Kodex Ziffer 5.3.2: ein Prüfungsausschuss im aufsichtsrat bestand und besteht nicht. die bisherige Praxis, dass sich der gesamte auf- sichtsrat mit allen sechs mitgliedern möglichst mit allen themen befasst, soll beibehalten werden. dies gilt auch hinsichtlich der einrichtung eines Prü- fungsausschusses (audit committee). ein spezielles audit committee ist nicht eingerichtet worden, da sich der gesamte aufsichtsrat in einer eigenen sitzung mit dem Prüfungsbericht über den Jahres- abschluss befasst. Kodex Ziffer 7.1.2: eine Veröffentlichung des Konzernabschlusses binnen 90 tagen nach geschäftsjahresende und des zwischenberichts 45 tage nach ende des berichtszeitraums war und ist mit der notwendigen sorgfalt nicht durchführbar. Wir halten uns an die gesetzlichen regeln bzw. die regeln der frankfurter Wertpapierbörse, wonach der Konzernabschluss binnen vier monaten nach ablauf des geschäftsjahres bzw. zwischenberichte binnen zwei monaten nach dem ende des berichts- zeitraums öffentlich zugänglich sein sollen. Vor dem hintergrund des geschäftsmodells der Indus holding ag ist insbesondere zur abgesicherten und qualifizierten ermittlung der abschlüsse aller toch- ter- und enkelgesellschaften ein entsprechender zeitkorridor erforderlich. eine frühere abschluss- publizität würde überproportional zulasten der Qualität der abschlüsse gehen. bergisch gladbach, im dezember 2009 für den Vorstand

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