Report-Investor: InVision Software AG - Geschäftsbericht 2009

Vorstand Der Vorstand leitet die InVision Software AG in eigener Verant- wortung und besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Unternehmensleitung. Der Vorstandsvorsitzende koordi- niert die Arbeit der Vorstandsmitglieder. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der InVision Software AG bestellt, überwacht und berät den Vorstand und wird in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittel- bar eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat der InVision Software AG setzt sich derzeit aus drei Mitgliedern zusammen. Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär ein- geladen. Auf der Hauptversammlung werden Beschlüsse über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats sowie zur Wahl des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen und kapitalverän- dernde Maßnahmen gefasst. Im Hinblick auf gute Corporate Governance verlangt die Deutsche Gesetzgebung für alle kapi- talverändernden Maßnahmen die Zustimmung der Aktionäre der Gesellschaft. Aktionäre, die auf der Hauptversammlung von ihrem Stimmrecht nicht persönlich Gebrauch machen wollen, können dies auch einem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesell- schaft übertragen. Offene und transparente Kommunikation Die InVision Software AG informiert Aktionäre, Analysten und Journalisten nach einheitlichen Kriterien. Sämtliche Informationen sind für alle Kapitalmarktteilnehmer transparent. Alle Ad-hoc-Mitteilungen und Pressemitteilungen sowie die Präsentationen von Presse- oder Analystenkonferenzen werden unverzüglich auf der Internetseite der InVision Software AG ver- öffentlicht. Der Vorstand veröffentlicht Insiderinformationen, die die Gesellschaft betreffen, unverzüglich, soweit er nicht im Einzelfall von der Veröffentlichungspflicht befreit ist. Insider werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Listen erfasst und zur Vertraulichkeit angewiesen. Die InVision Software AG berichtet nach einem festen Finanzkalender viermal im Jahr über die Geschäftsentwicklung sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Informationen zur Hauptversammlung, wie Einladung, Tages- ordnung, Jahresabschluss, Satzung, Erläuterungen zu den Beschlussvorlagen werden mit dem Tag der Einladung ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Zudem fin- det man dort auch die Informationen zurückliegender Hauptversammlungen und die Quartalsabschlüsse des abgelau- fenen Geschäftsjahres und früherer Geschäftsjahre. Erwerb oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder von sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft sowie durch bestimmte mit ihnen in einer engen Beziehung stehende Personen werden bekannt gegeben. Sie sind umgehend nach Kenntnisnahme auf der Internetseite einzu- sehen. Gemäß dem Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (TUG) gilt eine Meldepflicht ab 3 Prozent der Stimmrechte an einem bör- sennotierten Unternehmen. Darüber hinaus müssen Unter- nehmen ihre Pflichtmitteilungen europaweit verbreiten. Dafür nutzt die InVision Software AG einen geeigneten Dienstleister. Darüber hinaus werden alle Informationen in Deutsch und Englisch veröffentlicht. 25Corporate Governance

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