Wertpapiergeschäfte und Anteilsbesitz der Organe Nach § 15 a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die Mitglieder des Vorstands sowie Mitglieder des oberen Managements und des Aufsichtsrats der InVision Software AG verpflichtet, eigene Geschäfte mit InVision-Aktien zu melden. Die Meldepflicht besteht für alle Transaktionen, die eine Gesamtsumme von € 5.000 pro Kalenderjahr überschreiten. Im Geschäftsjahr 2009 sind uns die folgenden meldepflichtigen Transaktionen mitgeteilt worden: Gemäß Ziffer 6.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente von Vorstands- und Aufsichts- ratsmitgliedern angegeben werden, wenn er direkt oder indirekt größer als 1% der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist. Zum Geschäftsjahresende wurde uns der folgende meldepflich- tige Besitz gemäß Ziffer 6.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex mitgeteilt: *Peter Bollenbeck, Matthias Schroer und Armand Zohari haben sich in einem Stimmenpool zusammengeschlossen. Darüberhinaus ist der Vorstandsvorsitzende Peter Bollenbeck und Herr Armand Zohari zu jeweils 50% an der InVision Holding GmbH beteiligt. Damit sind Peter Bollenbeck und Matthias Schroer insgesamt direkt und indirekt 1.652.775 Aktien – dies entspricht einem Anteil von 73,95% am Grundkapital – zuzurechnen. Name Organ Art des Stück Anteil Wertpapiers in Prozent Peter Bollenbeck Vorstand Aktie 380.000 17,0 Matthias Schroer Vorstand Aktie 380.000 17,0 Armand Zohari* Aktie 380.000 17,0 InVision Holding GmbH, Ratingen* Aktie 512.775 22,9 *Der Vorstandsvorsitzende Peter Bollenbeck ist zu 50 Prozent an der InVision Holding GmbH beteiligt. Name Datum Art des Geschäftsart Stück Gesamtwert Wertpapiers (EUR) InVision Holding GmbH, 12.01.2009 Aktie Kauf 246.192 1.006.925,28 Ratingen* (außerbörslich) 26 Corporate Governance
