Entsprechenserklärung 2010 Aufsichtsrat und Vorstand der InVision Software AG haben die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex zur Unternehmensleitung und -überwachung (Fassung vom 18. Juni 2009) diskutiert und festgestellt, in wel- chen Punkten Abweichungen zu den Verhaltensempfehlungen bestehen. Demnach verabschiedeten Vorstand und Aufsichtsrat eine Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG, in der bestätigt wird, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit folgenden Ausnahmen ent- sprochen wird: Gem. Ziffer 2.3.1 Satz 3 des Kodex soll der Vorstand die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts leicht zugänglich auf der Internet-Seite der Gesellschaft zusam- men mit der Tagesordnung veröffentlichen. Die Gesellschaft behält sich vor, einzelne Dokumente von einer Veröffent- lichung auf der Internet-Seite der Gesellschaft auszuneh- men, wenn und soweit dies gesetzlich zulässig ist und die leichte Zugänglichkeit dieser Dokumente geeignet sein könnte, der Gesellschaft im Wettbewerb Nachteile zu berei- ten. Aus Kostengründen sowie im Hinblick auf die Größe der Gesellschaft und vergleichsweise geringe Anzahl der im Streubesitz befindlichen Aktien ermöglicht die Gesellschaft es ihren Aktionären nicht entsprechend Ziffer 2.3.4 des Kodex, die Hauptversammlung über moderne Kommunika- tionsmittel zu verfolgen. Die zugunsten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats abgeschlossene D&O-Versicherung sieht kei- nen Selbstbehalt vor (Ziffer 3.8 des Kodex). Die Mitglieder des Vorstands halten hohe Beteiligungen an der Gesell- schaft, welche nach Meinung der Gesellschaft Anreiz genug für eine ordnungsgemäße und verantwortungsvolle Unter- nehmensführung durch den Vorstand sind. Im Übrigen wird die Höhe der Prämie durch die Vereinbarung eines Selbs- tbehalts nicht beeinflusst. Nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen werden nicht auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gehalten (Ziffer 3.8 Satz 5 des Kodex). Die Gesellschaft ist der Meinung, dass der damit verbundene Verwaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum Mehrwert der Information steht. Die Vergütung des Vorstands sieht keine variablen Bestandteile vor (Ziffer 4.2.3 des Kodex). Die Gesellschaft geht davon aus, dass die hohe Beteiligung der Mitglieder des Vorstands an dem Grundkapital der Gesellschaft einen hinreichenden Anreiz für die engagierte und verantwor- tungsvolle Führung der Geschäfte darstellt. Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wurde bislang nicht festgelegt (Ziffern 5.1.2 und 5.4.1 des Kodex). Im Hinblick auf das Alter der Vorstands- und Auf- sichtsratsmitglieder besteht hierfür bisher keine Veran- lassung. Vorstand und Aufsichtsrat stimmen jedoch dem Anliegen des Kodex in diesem Punkt grundsätzlich zu und werden eine Altersgrenze in Übereinstimmung mit dem Kodex zu gegebener Zeit festsetzen. Die Satzung der Gesellschaft sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates sehen die Möglichkeit zur Bildung von Ausschüssen durch den Aufsichtsrat vor (5.3 des Kodex). Im Hinblick auf die gegenwärtige Größe der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat gegenwärtig nur aus drei Mitgliedern, so dass eine Bildung von Ausschüssen keine Vereinfachung und Straffung der Arbeit des Aufsichtsrates bewirken würde. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben ihrer festen Vergütung keine erfolgsorientierte Vergütung (Ziffer 5.4.7 des Kodex). Vorstand und Aufsichtsrat sehen eine erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats als nicht sinnvoll an. Einerseits würde eine am Erfolg des Unternehmens orientierte Vergütung des Aufsichtsrates im Grundsatz seiner Kontrollfunktion zuwiderlaufen. Anderer- seits sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass eine variable Vergütung sinnvoller Weise nur an operativen Ergebnissen des Konzerns anknüpfen kann, auf die der Aufsichtsrat nur wenig Einfluss hat. Die Bindung einer varia- blen Aufsichtsratsvergütung an die Höhe von ausgeschütte- ten Dividenden hält die Gesellschaft für problematisch, da diese von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorgeschlagen wird und die variable Vergütung damit zumin- dest zum Teil von den Begünstigten selbst bestimmt würde. Die Gesellschaft hat sich daher dafür entschieden, die Mitglieder des Aufsichtsrats aufwandsbezogen zu vergüten, was in der Zahlung eines Sitzungsentgelts zum Ausdruck kommt. Die Gesellschaft wird sich grundsätzlich bemühen, den Konzernabschluss innerhalb von 90 Tagen sowie die Zwischenabschlüsse innerhalb von 45 Tagen nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums zu veröffentlichen (Ziffer 7.1.2 des Kodex). Aufgrund von organisatorischen Erfordernissen ist es jedoch nicht auszuschließen, dass diese Berichte lediglich in einem zeitlichen Rahmen veröffentlicht werden, der den Vorgaben für den Prime Standard der Deutschen Börse entspricht. 27Corporate Governance
