Report-Investor: InVision Software AG - Geschäftsbericht 2009

Dies ist möglich: bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmens- teilen und Beteiligungen, bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, die insgesamt EUR 152.000,00 nicht übersteigen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien dem Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet, um den Inhabern von Optionsscheinen bzw. Wandel- oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräu- men, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde, um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben, sowie um Spitzenbeträge auszugleichen. Weiterhin ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 13. März 2007 der Vorstand nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Mai 2012 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 357.498 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 357.498 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären im Wege des mit- telbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Dies ist möglich: bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmens- teilen und Beteiligungen, bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, die insgesamt EUR 71.500,00 nicht übersteigen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien dem Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet, um den Inhabern von Optionsscheinen bzw. Wandel- oder Optionsanleihen ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräu- men, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts oder in Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde, um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zu begeben, sowie um Spitzenbeträge auszugleichen. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2009 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwer- ben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eige- nen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurech- nen sind, 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 18. November 2010. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Die Gesell- schaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u.a. das Eigenkapital flexi- bel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Bei der Gesellschaft besteht kein bedingtes Kapital. Hauptaktionäre der Gesellschaft sind die Herren Peter Bollenbeck, Matthias Schroer und Armand Zohari sowie die InVision Holding GmbH, Ratingen. Die Herren Bollenbeck, Schroer und Zohari haben sich in einem Stimmenpool zusam- mengeschlossen. In der Stimmenpoolvereinbarung haben sich die drei Aktionäre verpflichtet, in den Hauptversammlungen der Gesellschaft einheitlich abzustimmen, soweit sie sich innerhalb des Stimmenpools mehrheitlich für ein bestimmtes Abstim- mungsverhalten entscheiden. Falls zu einem Tagesordnungs- punkt kein Beschluss über die Stimmabgabe in der Haupt- versammlung zustande kommt, haben sich die Aktionäre ver- pflichtet, ihre Stimmrechte entsprechend des jeweiligen Verwaltungsvorschlags der Gesellschaft auszuüben. Das Stammkapital der InVision Holding GmbH wird je zur Hälfte durch die Herren Bollenbeck und Zohari gehalten. Die Herren Bollenbeck, Schroer und Zohari halten jeweils 380.000 Aktien der Gesellschaft, die InVision Holding GmbH hält 512.775 Aktien. Damit halten die Hauptaktionäre direkt und indirekt ins- gesamt 1.652.775 Aktien, welche einem Anteil von 73,95 Prozent am Grundkapital entsprechen. Desweiteren hält Herr Günther Müller, Deutschland, nach Kenntnis der Gesellschaft 254.903 Aktien. Dies entspricht einem Anteil von 11,41 Prozent am Grundkapital. Weitere Aktionäre, die mehr als 10 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft halten, bestehen nach Kenntnis der Gesellschaft nicht. 38 Finanzinformationen

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