Konzernanhang I. Allgemeine Angaben 1. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft Die Geschäftstätigkeit der InVision Software Aktiengesellschaft, Ratingen, (nachfolgend auch „InVision AG“ oder „Gesellschaft“ genannt) zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (nachfol- gend auch „InVision-Gruppe“ oder „Konzern“ genannt) umfasst die Erstellung, den Vertrieb und die Wartung von Software- produkten zum Workforce Management sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Softwareprodukte. Die InVision-Gruppe ist hauptsächlich in Europa und in den USA tätig. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Halskestraße 38, 40880 Ratingen, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsge- richts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44338 eingetragen. Die InVision Software AG ist seit dem 18. Juni 2007 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, Deutschland, unter der Wertpapierkennnummer 585969 notiert. Der IFRS-Konzernabschluss wird voraussichtlich am 19. April 2010 durch den Aufsichtsrat der InVision Software AG gebilligt und anschließend zur Veröffentlichung freigegeben. 2. Grundlagen der Rechnungslegung Grundlagen der Erstellung des Abschlusses Die InVision Software AG stellt aufgrund der Zulassung zum regulierten Markt ihren Konzernabschluss nach IFRS auf. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standard (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC). Zusätzlich sind die Anforderungen des § 315a HGB berücksichtigt. Es werden im Konzernabschluss alle für das zum 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr gültigen IFRS, IAS, IFRIC und SIC angewendet. Anwendung von neuen und geänderten Standards Im Geschäftsjahr 2009 wurden die nachfolgend aufgeführten IAS/IFRS/IFRIC von der EU in EU-Recht übernommen (endorsed) bzw. sind erstmals anzuwenden. Sie haben überwiegend gerin- ge oder keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der InVision Software AG. IAS 1 Darstellung des Abschlusse in der in 2007 überarbeite- ten Fassung wurde dahingehend angewendet, dass die Gewinn- und Verlustrechnung auf eine Gesamtergebnisrech- nung erweitert wurde und entsprechende Änderungen in der Eigenkapitalveränderungsrechnung vorgenommen wurden. IAS 23 Fremdkapitalkosten; da keine qualifizierenden Ver- mögenswerte hergestellt werden besteht keine Auswirkung. IFRS 2 aktienbasierte Vergütung; diese Form der Vergütung wird bei der InVision AG und den in den Konzernabschluss ein- bezogenen Tochterunternehmen nicht eingesetzt. IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme; es werden keine Kundenbindungsprogramme eingesetzt, die in den Regelungs- bereich des IFRIC 13 fallen. Die Änderungen der Regelungen zu „Puttable Financial Instruments and Obligations Arising on Liquidation“ mit ihren Änderungen in IAS 32, IAS 1, IFRS 7, IAS 39 sowie IFRIC 2 in der von der EU am 21. Januar 2009 verabschiedeten Form, haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die von der EU am 23. Januar 2009 verabschiedeten Änderun- gen, die in der IASB Publikation „Cost of an Investment in a Subsidiary, Jointly controlled Entity or Associate“ zusammen- gefasst sind und Auswirkungen auf IAS 1, IAS 27, IAS 18, IAS 21 und IAS 36 haben, haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der InVision AG. Am 23. Januar 2009 hat die EU das „Annual Improvements Project“ verabschiedet, welches neben redaktionellen Ände- rungen auch Auswirkungen auf die Darstellung, den Ansatz und die Bewertung haben kann. Materielle Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben sich nicht ergeben. IFRS 4 und IFRS 7 wurden am 5. März 2009 von der EU verab- schiedet und betreffen Angaben zur Bewertung von Finanz- instrumenten zum beizulegenden Zeitwert und Liquidations- risiken. Sofern relevant werden diese Angaben erstmals im vorliegenden Abschluss gemacht. Die am 12. März 2009 von der EU verabschiedeten Änderun- gen von IAS 39 und IFRIC 9 zur Behandlung eingebetteter Derivate findet keine Anwendung in dem vorliegenden Konzernabschluss, da im Konzern keine Derivate eingesetzt werden. IFRIC 15 „Agreements for the construction of Real Estate“ am 22. Juli 2009 endorsed, ist ohne Auswirkungen auf die Darstellung der Geschäftstätigkeit im vorliegenden Konzern- abschluss. 50 Finanzinformationen
