Report-Investor: InVision Software AG - Geschäftsbericht 2009

Die am 15. Oktober 2008 und 9. September 2009 von der EU verabschiedeten Änderungen von IAS 39 und IFRS 7 haben keine Auswirkungen, da keine Umwidmungen von Finanz- instrumenten erfolgten. Folgende Änderungen des IASB wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet. Sofern die Ände- rungen die InVision AG betreffen, werden die künftigen Auswir- kungen auf den Konzernabschluss geprüft. Zum überwiegenden Teil steht auch die Übernahme durch die EU aus. Die am 18. Juni 2009 vom IASB herausgegebenen Änderun- gen zu IFRS 2 „Group Cash-settled Share-based Payment Transactions“ haben keine Auswirkungen auf den Konzern- abschluss. Im Juni 2009 erfolgte das Endorsement von IAS 27 (amended 2008), Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS, und IFRS 3 (revised 2008), Unternehmenszusammenschlüsse. Die überarbeiteten bzw. ergänzten Standards sind für Geschäfts- jahre, die nach dem 30. Juni 2009 beginnen verpflichtend anzuwenden. Änderungen des IAS 39 aus dem Juli 2008 betreffend Risikopositionen, die sich für Hedge Accounting qualifizieren, wurde am 15. September 2009 von der EU verabschiedet. Die Regelungen haben keine Auswirkung auf den vorliegenden Konzernabschluss. Die am 25. September 2009 von der EU übernommenen Ände- rungen des IAS 1, die den formalen Aufbau des Standards betreffen, werden ohne Auswirkungen auf den Konzernab- schluss bleiben. IFRIC 17, Sachausschüttungen an Eigentümer, wurde am 27. November 2009 von der EU endorsed. Die Interpretation wird nicht zu Anwendung kommen, da keine Sachdividenden gelei- stet werden. IFRIC 18, Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden, endorsed am 27. November 2009, ist gültig für Geschäfts- jahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Die Interpretation wird keine Auswirkung auf die Darstellung der Geschäftstätigkeit im Konzernabschluss haben. Die Auswirkungen der Änderungen des zweiten „Annual Improvements Projects“ sind erst anwendbar für Geschäfts- jahre, die nach dem 1. Januar 2010 beginnen und zum Bilanzstichtag von der EU noch nicht verabschiedet worden. Die von der EU am 23. Dezember 2009 verabschiedeten Ände- rungen zu IAS 32 „Classification of Rights Issued“ sind ver- pflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 1. Februar 2010 beginnen. Änderungen betreffend IAS 24, Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, wurden bisher noch nicht von der EU übernommen und sind frühestens für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 1. Januar 2011 beginnen. IFRS 9 „Financial Instruments“ wurde am 12. November 2009 vom IASB erlassen und ist bisher noch nicht von der EU verab- schiedet worden. Änderungen zu IFRIC 14 “Prepayments of a Minimum Funding Requirement” und IFRIC 19 „Extinguished Financial Instruments with Equity Instruments“ sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 1. Januar 2011 beginnen und bisher noch nicht von der EU übernommen. 3. Konsolidierungskreis Der konsolidierte Abschluss umfasst die InVision Software AG sowie die folgenden Tochterunternehmen: InVision Software Limited, London, Vereinigtes Königreich WFM Software AB, Stockholm, Schweden InVision Software OÜ, Tallinn, Estland InVision Software SAS, Paris, Frankreich InVision Software S.r.l., Mailand, Italien InVision Software Systems S.L., Madrid, Spanien InVision South Africa (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika InVision Software GmbH, Zürich, Schweiz InVision Software BV, Arnheim, Niederlande InVision IT-Systems GmbH, Wien, Österreich InVision Software Inc., Lisle, IL, Vereinigte Staaten InVision Intellectual Property AG, Baar, Schweiz InVision Software (Deutschland) GmbH, Ratingen, Deutschland. InVision Consulting International GmbH, Baar, Schweiz (80%), mit folgender Beteiligung: Core Practice LLC, Lisle, IL, Vereinigte Staaten (51%) Sofern nicht anders angegeben hält die InVision Software AG an den Tochterunternehmen jeweils unmittelbar 100% der Anteile. Die InVision Software (Deutschland) GmbH, Ratingen, wurde gem. Ausgliederungsbeschluss vom 27. März 2009 sowie Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2009 zur Neugründung ausgegliedert und in diesen Geschäftsjahr erst- malig in den Konzernabschluss einbezogen. 4. Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der InVision Software AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanz- stichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunter- nehmens. 51Finanzinformationen

Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download