Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Geschäftsjahres. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwen- dungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Trans- aktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert. Tochterunternehmen werden ab dem Gründungs- bzw. Erwerbs- zeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Einbeziehung in den konsolidierten Abschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Konsolidierung von neu gegründeten Tochtergesellschaften erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Danach werden Anschaffungskosten des Unternehmenszu- sammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Ver- mögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihrer beizulegen- den Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Im konsolidierten Abschluss sind entsprechend die Aufwendungen und Erträge enthalten, die seit dem Erwerb angefallen sind. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 5. Allgemeines Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme der Neubewertung von bestimmten Finanzinstrumenten auf Grundlage der histori- schen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Die Bilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Gesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 6. Berichtswährung Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwie- genden Konzerntransaktionen diese Währung zugrunde liegt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (EUR), in Tausend Euro (TEUR) und in Millionen Euro (MEUR). 7. Fremdwährungsumrechnung Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungs- transaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäfts- vorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umge- rechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremd- währung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungs- geschäften, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition eines ausländischen Geschäftsbetriebes eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Aus den Währungsdifferenzen dieser Fremdwährungs- kredite entstehende latente Steuern werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegen- den Zeitwerts gültig ist. Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden zum Stichtagskurs in Euro umgerech- net. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resul- tierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländi- schen Geschäftsbetriebes entstehenden Geschäfts- und Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerich- tete Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebes resultieren, werden zum Stichtagskurs umgerechnet. 52 Finanzinformationen
