werden planmäßig über den kürzeren der beiden Zeiträume aus der Laufzeit des Leasingverhältnisses oder der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes abgeschrieben. Leasing- zahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungs- aufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Die verbleibenden Leasing- verpflichtungen zum Bilanzstichtag werden entsprechend ihrer Fristigkeit gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. 11. Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizier- ter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapital- kosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzuge- rechnet. Im Geschäftsjahr wurden von der InVision Gruppe qua- lifizierte Vermögenswerte weder erworben noch produziert. 12. Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten Nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminde- rung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Ver- mögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltig- keitsprüfung ist der erzielbare Betrag (“recoverable amount“) des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (“ZGE“) zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhe- re der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüg- lich Veräußerungskosten (“fair value less costs to sell“) und dem Nutzungswert (“value in use“). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und vonei- nander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Ver- äußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwar- teten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgs- wirksame Abschreibung. Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirk- sam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertauf- holung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschrei- bungseffekte). 13. Finanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden ent- weder als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinves- titionen oder als zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen klassifiziert. Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Designation der finanziellen Vermögenswerte in die Bewer- tungskategorien hängt von ihrer Art und dem Verwendungs- zweck ab und erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Umwid- mungen werden, sofern diese zulässig und erforderlich sind, zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen. Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2009 über ausgereichte Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte. Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, das heißt an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswertes eingegangen ist, erfasst. Markt- übliche Käufe und Verkäufe sind Käufe und Verkäufe von finan- ziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögens- werte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder Marktkon- ventionen festgelegten Zeitraumes vorschreiben. Ausgereichte Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind jene nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte, die als zur 54 Finanzinformationen
