Latente Steuern Latente Steuern werden, unter Verwendung der Verbind- lichkeiten-Methode, für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss erfasst. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuer- forderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbind- lichkeit erwartet wird. Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwen- det werden kann. Die Bewertung der latenten Steuern auf Verlustvorträge und auf aktive temporäre Differenzen ist abhängig von den zukünftigen steuerlichen Ergebnissen der Gesellschaften der InVision- Gruppe. Die Schätzung dieser steuerlichen Ergebnisse erfolgt zum Bilanzstichtag unter Verwendung der aktuellsten Planung für einen Planungszeitraum von sieben Jahren. Für die Aktivierung latenter Steuern aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen wird lediglich der Teil angesetzt, der sich auf- grund des zu erwartenden zu versteuernden Einkommens auf Grundlage der vorliegenden Planung wahrscheinlich realisieren wird. 19. Rückstellungen Eine Rückstellung wird lediglich dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige, gesetzliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Konnte kei- ne Rückstellung gebildet werden, weil eines der genannten Kriterien nicht erfüllt war, sind die entsprechenden Ver- pflichtungen unter den Eventualschulden ausgewiesen. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtige beste Schätzung angepasst. Wenn erwar- tet wird, dass die zur Erfüllung einer zurückgestellten Verpflichtung erforderlichen Ausgaben ganz oder teilweise von einer anderen Partei erstattet werden, wird die Erstattung erst dann erfasst, wenn es so gut wie sicher ist, dass der Konzern die Erstattung erhält. 20. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten umfassen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, gegenüber Gesellschaftern, Steuerschulden, Zinsschulden, Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern sowie sonstige Verbindlichkeiten. Sie werden bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten ange- setzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung entsprechen. Fremdwährungsschulden werden mit dem Stichtagskurs bewertet. 21. Ertrags- und Aufwandsrealisierung Die Umsatzerlöse der InVision-Gruppe werden hauptsächlich durch die Überlassung von Nutzungsrechten der entwickelten Softwareprodukte erzielt. Die Wartung und Pflege dieser Produkte ist eine weitere Erlösquelle. Die Umsätze aus Dienst- leistung werden durch die Integration der Softwareprodukte, Beratung, Analysedienstleistungen sowie kundenspezifische Anpassung der Software erzielt. Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonto, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten ausgewiesen. Vereinbarungen mit mehreren Komponenten (Lizenzen, Wartung, Dienstleistungen) werden intern auf ihre einzelnen Bestandteile aufgeteilt und der Umsatz entsprechend der einzelnen Komponenten realisiert. Lizenzen Die InVision-Gruppe realisiert ihre Umsatzerlöse, sobald die Lizenz geliefert wurde, der Verkaufspreis fest oder bestimmbar ist und keine wesentlichen Verpflichtungen bestehen sowie die Einbringung der Forderungen als wahrscheinlich gilt. Wartung Erträge aus Wartungsverträgen werden linear pro rata über den Zeitraum hinweg realisiert, für den sie berechnet wurden. Wartungsverträge werden den Endkunden zumeist einmal jähr- lich jeweils im Voraus in Rechnung gestellt und die Erlöse somit linear über 12 Monate verteilt realisiert. Dienstleistungen Erträge aus der Beratung, Schulung und sonstigen Implemen- tierungsdienstleistungen werden realisiert, sobald die Dienst- leistung erbracht wurde. Voraussetzung ist, dass der Verkaufs- preis fest oder bestimmbar ist sowie die Einbringung der Forderungen als wahrscheinlich gilt. Sonstige Erträge und Aufwendungen Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung bilanziell erfasst. Zinsen sind 56 Finanzinformationen
