periodengerecht unter Verwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag ausgewiesen. Mietaufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden unabhängig von den Zahlungsvereinbarungen ebenfalls linear über den Gesamtmiet- vertragszeitraum berücksichtigt. 22. Eventualschulden und Eventualforderungen Eventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehre- rer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegen- wärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventual- schulden. Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.37 passiviert, wenn der beizule- gende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann. Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirt- schaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. 23. Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von Schätzunsicherheiten Bei der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualschulden der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten, die Bewertung aktiver latenter Steuern, die Bemessung des Fertigstellungsgrades von Aufträgen („Percentage-of-Completion“), der konzerneinheitli- chen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand fußen. Insbesondere wurden hinsichtlich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Aufstellung des konsolidierten Abschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des Umfeld zugrunde gelegt. Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmen- bedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. III. Erläuterungen zur Konzernbilanz 24. Zahlungsmittel Die Zahlungsmittel gliedern sich wie folgt auf: Die liquiden Mittel und Wertpapiere enthalten ausschließlich solche Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die gerin- gen Wertschwankungen unterliegen und gerechnet vom Erwerbszeitpunkt eine Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten haben. 25. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und setzen sich wie folgt zusammen: Die Forderungen aus POC beinhalten Forderungen, welche durch die Teilrealisierung von Dienstleistungserlösen entstanden sind. Diese sind durch Multiplikation des geschätzten Fertig- stellungsgrades je Projekt mit dem jeweiligen Projektvolumen unter Abzug von bereits gestellten Rechnungen ermittelt wor- den. Die direkt zurechenbaren Kosten für die Forderungen aus POC betragen im Geschäftsjahr 107 TEUR (Vorjahr: 160 TEUR). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden jeweils bei Bedarf einzeln wertberichtigt. 57Finanzinformationen 31.12.2009 31.12.2008 in TEUR in TEUR Guthaben bei Kreditinstituten 3.512 11.071 Wertpapiere 1.000 1.140 Gesamt 4.512 12.211 31.12.2009 31.12.2008 in TEUR in TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.649 4.616 Forderungen aus POC 119 400 Wertberichtigungen -236 -137 Gesamt 5.532 4.879
