Report-Investor: ItN Nanovation AG - Geschäftsbericht 2009

ItN Nanovation AG | Geschäftsbericht 2009 Bericht zur Lage des Unternehmens Keramischen Beschichtungen von der Zuordnung nach Produkten zur Zuordnung nach Regionen neu aufgestellt. Im Bereich der ke- ramischen Filtersysteme haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr die Basis für unsere zukünftigen Hauptabsatzmärkte, vor allem im Nahen Osten (MENA-Region) sowie dem Mittelmeerraum, weiter ausgebaut. Leitung und Kontrolle Die ItN Nanovation Führungs- und Kontrollstrukturen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen ebenso wie das Vergütungssystem für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Dabei wird den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex bis auf die in der Entsprechenserklärung angeführten Ausnahmen gefolgt. Im Be- richtszeitraum bestand der Vorstand der ItN Nanovation bis zum 30. April 2009 aus einem Vorstandsmitglied. Seit dem 01. Mai 2009 komplettierte Lutz Bungeroth im abgelaufenen Geschäftsjahr als Vorstandsvorsitzender einen zweiköpfigen Vorstand. Nach dem verabschiedeten Geschäftsverteilungsplan sind die Zuständigkeiten auf die Vorstände verteilt. Die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat setzt sich entsprechend des Beschlusses der Hauptversammlung vom 05. Juni 2009 künftig aus 3 Mitgliedern zusammen. In § 17 der Satzung ist die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats geregelt. Sie besteht aus einer festen jährlichen Vergütung sowie einem varia- blen Teil, der sich nach der Erreichung definierter Erfolgsschwellen richtet. Der Aufsichtsrat legt die Vergütung für jedes Vorstandsmitglied fest. Hierbei werden die persönlichen Leistungen sowie die Leistung des Gesamtvorstands ebenso berücksichtigt wie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie das Zukunftspotenzial der Gesellschaft. Die Vergütung setzt sich dabei zurzeit grundsätzlich aus festen sowie variablen Komponenten zusammen. Hierzu gehören auch Tantieme- regelungen sowie eine Erfindungsvergütung bei der Neuanmeldung von Patenten. Im Rahmen der Hauptversammlung am 27. Juni 2007 wurde zur langfristigen Anreizwirkung ein Aktienoptionsprogramm beschlossen. Dieses konnte – bedingt durch Verzögerungen aufgrund einer inzwischen abgewiesenen Klage – erst im Jahr 2009 ins Han- delsregister eingetragen werden. Hierbei wurde ausgeschlossen, dass nachträglich die Erfolgsziele angepasst werden können. Das Einzie- hen eines Cap, also einer Begrenzung, ist für außerordentliche, nicht vorgesehene Entwicklungen möglich. Im Anhang des Geschäftsberichts wird die Gesamtvergütung für je- des Vorstandsmitglied entsprechend der gesetzlichen Vorgaben offen gelegt. Zudem finden sich hier die Gesamtbezüge der Aufsichtsrats- mitglieder. Das Vergütungssystem der ItN Nanovation einschließlich der Gesamtvergütung wird vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft. Über die Grundzüge des Vergütungssystems sowie über Verände- rungen informiert der Vorsitzende des Aufsichtsrats ebenfalls in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat ist im Rahmen des Aktienoptionsprogramms er- mächtigt, bei der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung die Einzelheiten festzulegen, wenn diese die Gewährung von Bezugs- rechten an Vorstandsmitglieder betreffen. Ansonsten kann der Vor- stand die Einzelheiten festlegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von Ziff. 4 Abs. 1, Ziff. 4 Abs. 2 und Ziff. 6 der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus bedingtem Ka- pital anzupassen. 17

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