Report-Investor: ItN Nanovation AG - Geschäftsbericht 2009

43 ItN Nanovation AG | Geschäftsbericht 2009 Anhang Rechts und werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 S. 2 HGB angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind grundsätzlich zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tages- preisen am Bilanzstichtag aktiviert. Alle erkennbaren Risiken bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, die sich aus niedrigeren Wieder- beschaffungskosten ergeben, sind im Wertansatz berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden grundsätzlich neben den direkt zurechen- baren Kosten auch die Kosten für den Wertverzehr des Anlagevermö- gens mit dem angemessenen Anteil erfasst. Finanzierungskosten sowie Kosten für freiwillige soziale Leistungen werden wie im Vorjahr nicht mit einbezogen. Produkte, die sich noch in der Einführungsphase befinden, werden lediglich mit den Materialkosten angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse beinhalten im Wesentlichen noch nicht fertig gestellte Produkte für den Bereich der keramischen Beschich- tungen. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten bewertet. Wenn die Bör- sen- oder Marktpreise bzw. die beizulegenden Werte niedriger sind, werden diese angesetzt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vor- räte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Rest- laufzeit bis zu einem Jahr sind zum Nennwert angesetzt. Beträgt die Restlaufzeit über ein Jahr, so wird bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von Bedeutung eine Abzinsung zum markt- üblichen Zinssatz durchgeführt. Für Ausfallrisiken werden angemes- sene Wertberichtigungen vorgenommen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB) werden zur Sicherstel- lung der periodengerechten Erfolgsermittlung gebildet. Das Eigenkapital wird gemäß § 283 HGB zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Ver- bindlichkeiten. Sie werden nach vernünftiger kaufmännischer Beur- teilung in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag passiviert. Eigene Anteile sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Umrechnung von Posten fremder Währung erfolgte, unter Beachtung des Vorsichtsprinzips, zum jeweiligen Kurs des Anschaf- fungszeitpunktes oder zum niedrigeren Tageskurs zum Bilanzstichtag.

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