Report-Investor: ItN Nanovation AG - Geschäftsbericht 2009

62 ItN Nanovation AG | Geschäftsbericht 2009 Corporate-Governance-Bericht Corporate-Governance-Bericht Die Prinzipien verantwortungsvoller Unternehmensführung haben Priorität für das Handeln der ItN Nanovation AG. Sie reflektieren das Ziel nachhaltiger Wertschöpfung und bilden die Grundlage für das Vertrauen der Aktionäre, Kunden und Mitarbeiter. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der ItN Nanovation AG haben gemäß § 161 des Aktien-Gesetzes (AktG) im Dezember 2009 die folgende Erklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex in der neu- esten Fassung vom 18. Juni 2009 beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat der ItN Nanovation AG geben hiermit nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 161 AktG die folgende Ent- sprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommis- sion Deutscher Corporate Governance Kodex ab: Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsen- notierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der »Regie- rungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« ent- sprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen begründet nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (»Kodex«) enthält Regelungen unterschiedlicher Bindungswirkung. Neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts enthält er Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen. Nach § 161 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 25. Mai 2009 müssen Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex auch begründet werden. Darüber hinaus enthält der Kodex Anre- gungen, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann. Für den Zeitraum von Dezember 2008 bis zum 4. August 2009 bezieht sich die nachfolgende Erklärung auf die Kodex-Fassung vom 6. Juni 2008. Für die Corporate Governance Praxis der ItN Nanova- tion AG seit dem 5. August 2009 bezieht sich die Erklärung auf die Anforderungen des Kodex in seiner Fassung vom 18. Juni 2009, die am 5. August 2009 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Vorstand und Aufsichtsrat der ItN Nanovation AG erklären, dass den Empfehlungen und Anregungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Verhaltensempfehlungen der von der Bundesre- gierung eingesetzten »Regierungs kommission Deutscher Corporate Governance Kodex« zur Unternehmensleitung und -überwachung in der Fassung vom 18. Juni 2009 grundsätzlich entsprochen wird und in der Vergangenheit – mit den in früheren Entsprechenserklä- rungen dargelegten Abweichungen – entsprochen wurde. Vorstand und Aufsichtsrat der ItN Nanovation AG beabsichtigen, diese auch in Zukunft zu beachten. Lediglich die in den nachstehenden Ziffern enthaltene Empfehlungen des Kodex wurden ganz oder teilweise nicht eingehalten, Vorstand und Aufsichtsrat begründen das Nicht- einhalten der in den nachstehenden Ziffern genannten Empfeh- lungen wie folgt: Gem. Ziffer 2.3.2 DCGK soll die Gesellschaft allen in- und aus- ländischen Finanzdienstleistern, Aktionären und Aktionärsvereini- gungen die Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Ein- berufungsunterlagen auf elektronischem Wege übermitteln, wenn die Zustimmungserfordernisse erfüllt sind. Da die Erfüllung die- ser Bestimmung mit nicht unerheblichen Kosten verbunden wäre,

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